Berlin | Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf Regelungen über den Beschäftigungsschutz für DB-Lokführer, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, geeinigt.

Wie die Deutsche Bahn am Donnerstag mitteilte, wurde unter anderem ein 100-Prozent-Entgeltschutz für traumatisierte Lokführer, verbesserte Abfindungsmöglichkeiten für fahrdienstuntaugliche Lokführer und Regelungen zur Beschäftigungssicherung beim Verbleib im DB-Konzern vereinbart. Der „Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit“ soll am 1. April in Kraft treten.

„Es war ein hartes Ringen“, so DB-Personalvorstand Ulrich Weber. „Wir sind froh, dass wir eine faire Lösung für fahrdienstuntaugliche Lokführer gefunden haben.“

Autor: dts