„Der Raucherclub ist die einzige Möglichkeit für kleine getränkeorientierte Betriebe´zu überleben. Deshalb unser Angebot an alle Mitglieder“, sagt Olaf Offers, Präsident des Dehoga Nordrhein Westfalen mit Blick auf die „Raucherclub-Initiative“ des größten Landesverbandes. Der Hotel- und Gaststättenverband stellt seinen Betrieben eine Mustersatzung, Raucherclubaufkleber und weitere Informationen zur Verfügung. „Unsere Juristen haben sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass „unser“ Vorschlag sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, als auch in der Praxis unbürokratisch umsetzbar ist“, so der Präsident. Nach den Vorstellungen des Dehoga NRW überlässt der Wirt dem eigens zu gründenden Raucherclub und dessen Mitgliedern seine Räumlichkeiten, damit Vereinstreffen dort abgehalten werden können. Die bisherige Konzession bleibt dabei unberührt. Darüber hinaus kommt der Raucherclub à la Dehoga ohne Mitgliedsbeiträge und eine Internetmitgliedschaft aus.

"Der Nichtraucherschutz wird somit nicht unterhöhlt"
„Auch wenn es in Nordrhein-Westfalen 3.000 – 4.000 Raucherclubs geben sollte, werden die restlichen 34.000 Betriebe rauchfreie Angebote machen müssen. Der Nichtraucherschutz wird somit nicht unterhöhlt“, ist sich Olaf Offers sicher. „Somit würde keine Gruppe – weder Raucher und Nichtraucher noch die Gastronomen – gegeneinander ausgespielt.“ Mit Spannung erwartet der Dehoga Nordrhein-Westfalen die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die noch im Juli getroffen werden soll. Dabei hoffen die Gastronomen, dass es aufgrund von Verstößen der
Nichtraucherschutzgesetze der Länder gegen die Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie doch noch zu einem Wahlrecht für Betriebe bis 100 qm (so genannte Spanische Lösung) kommen wird. „Wenn das Bundesverfassungsgericht zu unseren Gunsten entscheiden sollte, wäre die Lösung des Raucherclubs überflüssig. Das wäre natürlich die optimale Lösung“, so Olaf Offers abschließend.

[nh; Quellle: Dehoga NRW]