Köln | aktualisiert | Die Dehoga Nordrhein berichtet über ein Gespräch mit der Stadtkämmerin Klug und dem Kassen- und Steueramtsleiter Frantzen, das vor zwei Wochen stattgefunden habe. Die Dehoga fürchtet nach dem Gespräch, dass die Stadt Köln jahrelange Rechtsstreitigkeiten beginnen möchte und rückwirkend zum 1. Oktober 2010 eine neue Bettensteuer-Satzung erlassen will, um die Rückabwicklung der bisher gezahlten Steuern zu verhindern. An dieser wollen die Hoteliers aber nach den Gerichtsentscheiden festhalten. Besonders empört sind die Hoteliers darüber, dass die Stadt damit droht die Vereinbarung über den Musterprozess aufzukündigen. Die Kölner CDU-Ratsfraktion fordert eine zügige Erstattung der bisher einkassierten Kulturförderabgabe.

„Ein Kollege schilderte mir nach Kenntnisnahme über diese städtische Ankündigung recht plastisch, er fühle sich wie das Opfer eines Einbruchs, bei dem der Dieb anbietet, einen Teil der Beute zu behalten, weil er ansonsten wieder einbrechen würde. Den Schlüssel zum Haus hätte er ja noch“, beschreibt Wolf Hönigs, Hotelbetreiber und obsiegender Musterkläger vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, das Gefühl der Ohnmacht der Hoteliers gegenüber der nun die Bürokratiekeule schwingenden Stadtverwaltung.

Die Bettensteuer in Köln wurde im Oktober 2010 eingeführt und durch das höchste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum bis Ende 2012 für rechtswidrig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Urteilbegründung vom Februar 2013 ausdrücklich festgestellt, es sei Zitat: „bei lebensnaher Betrachtung weder für den Steuerschuldner (Hotelbetrieb) noch für den Steuergläubiger (Stadt Köln) möglich, im Nachhinein auch nur annähernd für jeden Beherbergungsbetrieb das Beherbergungsentgelt festzustellen, das auf die steuerbaren Übernachtungen entfällt“. „Ist ein höchstrichterliches Urteil in der Kölner Kämmerei völlig ohne Wert und Bedeutung?“, fragt Wolf Hönigs unter Bezug auf das OVG-Urteil.

Neben dem „Vergleichsangebot“ der Stadt wurde seitens des Kassenamtsleiters Frantzen darauf hingewiesen, dass parallel zu einer neuen rückwirkend geltenden Satzung die bisher bei der Stadtverwaltung eingegangenen rund 17.000 Erstattungsanträge von Gästen an die Hoteliers zurück verwiesen werden sollen. Die ursprüngliche Satzung sieht eigentlich eine Erstattungspflicht durch die Stadt vor. „Damit besteht die Gefahr, dass wir doppelt zur Kasse gebeten werden: Einmal, weil wir erneut für diesen Zeitraum Steuerpflichtige gegenüber der Stadt werden würden, zum anderen, weil sich die Gäste für den selben Zeitraum dann ebenfalls an uns wenden müssten. Von dem ganzen bürokratischen Aufwand und Durcheinander sowohl für unsere Gäste wie für unsere Hotelbetriebe einmal ganz zu schweigen“, erklärt Hönigs die Folgen dieses von der Stadtverwaltung mit einem Lächeln vorgetragenen Droh-Szenarios für die Hotellerie.

Schließlich kündigte die Stadt an, das ursprüngliche Musterverfahren, welches vor dem OVG in Münster im Januar 2013 verhandelt und beurteilt wurde, nicht mehr länger wie vereinbart und vielmals sowohl in der Öffentlichkeit wie auch in politischen Gremien kommuniziert als Musterklage anzusehen, sondern nur noch als „normale“ Klage, die lediglich einen Einzelfall entschieden habe. Damit bestünde wegen der Bestandskraft der von einzelnen Hotelbetrieben nicht beklagten Bescheide für diese nun kein nachträglich einklagbares Recht mehr auf Rückabwicklung. „Wir haben das Verfahren in Absprache mit der Stadt als Musterklage betrieben, damit nicht alle Hoteliers gegen ihre Steuerbescheide Klage gegen die Stadt Köln einreichen mussten. Das geschah vor allen Dingen im Interesse der Bürokratievermeidung für Stadt und Gericht. Hätte es diese Absprache mit der Stadt nicht gegeben, hätten wir heute weit mehr als die bereits jetzt anhängigen rund 200 Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln. Auf welche Zusicherungen können wir uns künftig bei dieser Stadt noch verlassen?“, fragt Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein in Köln, ob des enormen Vertrauensverlusts in die Stadt. Die Stadt Köln hatte sich damals mit dem Hinweis auf eine vermeintliche rechtliche Unmöglichkeit geweigert, die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären. In anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wie Duisburg oder Dortmund war dies ohne Probleme möglich.

Das von den Stadtvertretern vorgetragene „Vergleichsangebot“ wie auch die neue Sichtweise der Stadt hinsichtlich des nun nicht mehr als Muster geltenden „Musterverfahrens“ wurde schließlich durch den Kölner DEHOGA den betroffenen Mitglieds-Hotelbetrieben kommuniziert, um ein Meinungsbild hierzu zu erlangen. „Die Rückmeldungen waren eindeutig. 129 Hotelbetriebe haben sich bis heute zurück gemeldet und das ‘unmoralische Angebot‘ mit 100% der Stimmen abgelehnt. Die Reaktionen der Mitglieder waren dabei sehr heftig und in Teilen maßlos empört, nicht wenige fühlen sich gegängelt oder sprechen gar von Einschüchterungsversuchen und einem Gefühl des Erpresstwerdens“, schildert Wolfram Lettow, DEHOGA-Kreisvorsitzender in Köln, das Echo auf diese Abfrage. „Besonders wütend waren die Kollegen natürlich darüber, dass die Stadt nun diejenigen Steuergelder, gegen die im Vertrauen auf das von der Stadt annoncierte Musterverfahren nicht geklagt wurde, nicht zurückgeben will, obschon diese Gelder schlicht unrechtmäßig auf Basis einer grundgesetzwidrigen Satzung erhoben wurden“, fasst Lettow die Reaktionen zusammen.

Im Ergebnis hat sich die durch den DEHOGA vertretene Hotellerie damit geschlossen und einstimmig gegen dieses Ansinnen und die Vorgehensweise der Stadt gestellt. „Die dargelegte Vorgehensweise der Stadtkämmerin und ihres Kassenamtsleiters mit uns hat nunmehr eine neue Stufe erreicht, in der man losgelöst von diesem Fall einmal grundsätzlich über den Wandel des Umgangs der Obrigkeit mit den Bürgern nachdenken muss. Heute ist es die Kölner Hotellerie, morgen vielleicht schon eine ganz andere Gruppe, die diesen ‘neuen Umgangsformen‘ der Stadtoberen ausgesetzt ist“, mahnt Christoph Becker an. Die Kölner Hotellerie besteht jedenfalls weiterhin auf der vollständigen Rückabwicklung aller Folgen, die durch die Einführung der Bettensteuer in Köln entstanden sind.

CDU fordert zügige Erstattung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln verlangt von Kämmerin Gabriele Klug Auskunft, ob sie plane, dem Rat rückwirkende Änderungen der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe vorzuschlagen. Durch eine Anfrage im Finanzausschuss am 18. März will die CDU-Fraktion zudem klären, bis wann und in welcher Weise die Stadt die laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu Unrecht erhobene Kulturförderabgabe in Höhe von 4 Millionen Euro erstatten werde.

Aktuellen Presseberichten zufolge habe Klug dem Dehoga gedroht, eine neue, rückwirkende Satzung zu erlassen, wenn die Hoteliers nicht auf eine Erstattung der zwischen Oktober 2010 und Dezember 2012 von der Stadt kassierten Kulturförderabgabe verzichteten. „Sollte die Kämmerin diese Drohung tatsächlich ausgesprochen haben, wäre das ungeheuerlich“, stellt Karl Jürgen Klipper, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, fest und betont: „Dass die Stadt immer neue Steuern und Abgaben erfindet, um dem Bürger in die Tasche zu greifen, ist schlimm genug.“ Bislang habe sie dabei aber wenigstens Wert darauf gelegt, innerhalb der Grenzen von Recht und Gesetz zu agieren. Nun schienen die Verzweiflung und die Planlosigkeit der Kämmerin jedoch ein solches Ausmaß erreicht zu haben, dass sie auch nicht davor zurückschrecke, zu Unrecht erhobene Beträge in den „Schuldenkrater“ zu werfen.

Winrich Granitzka, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärte, die Stadt tue gut daran, endlich einen Schlussstrich unter das Bettensteuer-Drama zu ziehen. „Unser heutiger NRW-Finanzminister hat in seiner damaligen Funktion als Kölner Wirtschaftsdezernent und Kämmerer einen lahmen Gaul ins Rennen geschickt.“ Inzwischen habe der „Klepper“ beide Beine gebrochen, aber das halte die Kämmerin nicht davon ab, ihn trotzig über die Ziellinie schleifen zu wollen, so Granitzka.

Autor: ag | Foto: Stefano Lunardi / Fotolia
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