Kläger will Berufung einlegen
Wolf Hönigs, Betreiber des Lint Hotel in der Kölner Altstadt, zeigte sich heute von dem gestrigen Urteil nicht entmutigt. Zwar habe das Verwaltungsgericht Köln nun zunächst einmal gegen ihn gestimmt, klein beigeben will er nun jedoch nicht. Hönigs hat nun vier Wochen Zeit, um bei dem Verwaltungsgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen. Diese Chance will er wahrnehmen. Damit wird der Prozess dann von dem Oberverwaltungsgericht in Münster erneut behandelt. Sollte auch dort die "Kulturförderabgabe" als rechtmäßig bewertet werden, will Hönigs weiter zum Bundesverwaltungsgericht gehen, kündigte der Hotelier heute an. Erst wenn alle Bundesgerichte die Abgabe als rechtmäßig beurteilen, will er sie auch akzeptieren.

Die Stadt wertete das gestrige Urteil als Erfolg. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte Kölns Stadtkämmerin Gabriele C. Klug: "Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe." Ganz so eindeutig bewertete Hönig das Urteil nicht. So hätten die Richter in ihrem 27 Seiten langen Urteil auch einige Bedenken an der Abgabe geäußert. Diese dürfe etwa nur von den Gästen verlangt werden, deren Übernachtung einen "besonderen Aufwand" darstelle. Hönig interpretierte diesen Absatz jedoch so, dass für alle seine Gäste die Übernachtung keinen Luxus darstelle, sondern sie vielmehr damit ein Grundbedürfnis stillten. Schließlich stünde ihnen in Köln kein eigenes Heim zur Verfügung. Hönig und auch Christoph Becker, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dehoga, dass sie auch in diesem Urteil gute Ansätze sähen, um vor einem anderen Gericht doch Recht zu bekommen.

Dehoga fordert Moratorium
Kritik äußerte die Dehoga auch daran, dass die Stadt den Hotelliers keinen Plan vorlegen könne, wie nach einer endgültigen Entscheidung verfahren werde. Dies habe die Stadt auch in einem heutigen Gespräch nicht beantworten können. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die "Kulturförderabgabe" als rechtswidrig beurteilen, wird die Stadt, so erklärte Kölns Stadtkämmerin gegenüber der Dehoga heute, den Hotels die eingenommenen Steuergelder wieder zurückzahlen. Wie diese die Gelder jedoch ihren Gästen wieder erstatten sollen, dazu wollte sich die Stadt nicht äußern. Hönig befürchtete heute einen "wahnsinnigen Aufwand", so der Kölner Hotellier. Schließlich könnte ein endgültiges Urteil erst in einigen Jahren fallen. Er müsste dann alle Gäste, die in dieser Zeit in seinem Hotel übernachtet hätte, einzeln anschreiben und die bezahlte Steuer zurückerstatten. Das sei schier unmöglich, so Hönig.

Hotelliers wollen "zivilen Ungehorsam" leisten
Wilhelm Luxem, stellvertretender Vorsitzender der Dehoga in Köln, forderte in dem heutigen Gespräch mit der Stadt daher, dass die "Bettensteuer" bis zu einem rechtskräftigen Urteil ausgesetzt werde. Das habe die Stadt jedoch abgelehnt, berichtete Luxem. Derzeit sei das Urteil der Verwaltungsgerichtes noch nicht rechtskräftig. Dies würde es erst dann, sollte der Kläger innerhalb des nächsten Monats auf sein Recht, Berufung einzulegen, verzichten. Das lehnt Hönigs jedoch in jedem Fall ab. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil will er nun "zivilen Ungehorsam leisten, wo es geht", so der Hotellier. So weist er etwa die "Kulturförderabgabe" auf seinen Rechnungen gesondert aus. Zudem rate er allen Gästen, einen Antrag auf Erstattung der Steuer zu stellen.

Hönigs widersprach heute auch Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters. Der hatte gestern noch öffentlich verkündet, dass sich die "Kulturförderabgabe" nicht negativ auf die Übernachtungszahlen in Köln ausgewirkt hätte. Tatsächlich stieg die Zahl der Übernachtungen laut der letzten Statistik sogar. Dennoch, so berichtete Hönigs heute, habe sich die Abgabe bereits auf sein Unternehmen ausgewirkt. So habe er durch die Abgabe im vergangenen Jahr rund 20.000 Euro weniger eingenommen. Darüber hinaus befürchtet Hönigs durch die Abgabe einen Image-Schaden für Köln. Er erklärte das gestrige Urteil zum "schwarzen Tag für die Gastfreundschaft in Deutschland."

Dehoga und Stadt vereinbaren weitere Gespräche
Trotz der unterschiedlichen Auffassungen einigen sich Dehoga und Stadt heute laut Becker auf weitere Gespräche. In denen sollen Feinheiten der "Kulturförderabgabe" und die Umsetzung derselben verbessert werden. So wird die Abgabe derzeit auf den Übernachtungspreis inklusiv der Mehrwertsteuer erhoben. Allerdings wird dann auf diesen neuen Preis noch einmal Mehrwertsteuer erhoben. Ein gast, der also inklusive Mehrwertsteuer 100 Euro für eine Nacht zahlt, zahlt weitere fünf Euro Kulturförderabgabe und noch einmal rund 35 Cent weitere Mehrwertsteuer – insgesamt also 105,35 Euro pro Nacht. Gespräche darüber, wofür das Geld der Kulturförderabgabe ausgegeben werden soll, will die Dehoga jedoch nicht führen. Die Gespräche sollen im September stattfinden.

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