Jeder, der sich in Angelegenheiten die Stadt Köln betreffend an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden möchte, hat die Möglichkeit eine Eingabe bei der Stadtverwaltung zu machen. Nicht nur Kölner Bürgern steht dieses Recht zu, jeder Weltbürger jeglichen Alters hat die Berechtigung anzuregen und sich zu beschweren. Seit 1994 ist der Beschwerdeausschuss nicht mehr das einzige Beratungsgremium. Beschwerden, die sich auf nur einen Stadtbezirk beziehen, werden von den jeweiligen Bezirksvertretungen behandelt. Das Beschäftigungsfeld ist dabei sehr umfangreich. Alle Arten von Beschwerden und Anregungen sind möglich. Sei es der nur schlecht beleuchtete Fußgängertunnel, der abends zur Angstzone mutiert, eine mögliche Kastrationspflicht für Katzen oder das seit 30 Jahren nicht renovierte Klassenzimmer.

Reden statt schreiben
Das Besondere dabei ist das Rederecht des Beschwerdeführers vor dem Gremium, anstatt nur der Möglichkeit einer schriftlichen Eingabe. Der Bürger soll so ein faires, transparentes Verfahren für sein Anliegen bekommen. Gemeinsam mit den Politikern, der Verwaltung und wenn nötig externen Experten werden positive Lösungsvorschläge oder auch Ablehnungen von Beschwerden und Anregungen erarbeitet. Oft nimmt dabei der Ausschuss eine Art Schlichterfunktion zwischen Bürger und Amt wahr, wie im Fall einer Restaurierung eines Kleingehöftes in Fenger-Schöngen.

Erfolgsquote: 77 Prozent
In den Jahren 1988 bis 2011 wurden insgesamt rund 4.000 Eingaben bei der Geschäftsstelle eingereicht. Davon wurden die meisten auf dem kurzen Dienstweg bearbeitet oder als formal unberechtigt abgewiesen. 1.400 schafften es in die Beratung durch den Ausschuss. Überraschenderweise sind das nicht in der Mehrzahl Beschwerden. 70 Prozent der Eingaben sind laut Stadt Anregungen zur Verbesserung der Lebensqualität in Köln. Jedoch kann der Ausschuss nur Empfehlungen verfassen und an die entsprechenden Stellen weitergeben. Diese folgen aber in der Mehrheit von über zwei Dritteln den erarbeiteten Beschlüssen und Empfehlungen. Der Ausschuss verfolgt auch nach der Bearbeitung der Anliegen den Sachstand der jeweiligen Anregung oder Beschwerde. So soll für Nachhaltigkeit gesorgt werden. Die Verwaltung arbeitet gerade an einer Internetseite. Auf der sollen Bürger nachvollziehen können, wo und von wem sein Anliegen gerade bearbeitet wird. Der Start der Seite ist aber noch offen.

Kummerkasten sucht Bürger
Der Ausschuss selbst definiert sich als eine Art „Prozessbeschleuniger, Katalysator und Kummerkasten für die Bürger der Stadt“, so der Ausschussvorsitzende Horst Thelen. Leider sei er aber immer noch ein Instrument, welches nach Ansicht aller Gremiumsmitglieder viel mehr von der Bevölkerung genutzt werden sollte. „Über diese Mehrarbeit würden wir uns ausdrücklich freuen“, betont Thelen. „Denn das Gremium hat eine wichtige Funktion für ein demokratisches, gewaltfreies, wertorientiertes Leben in der Stadt.“ Die Umbenennung des Beschwerdeausschusses vor einigen Jahren in Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde übrigens auf Anregung eines Bürgers vorgenommen.

Wichtige Infos und Ansprechpartner
Für Anregungen und Beschwerden an den Rat oder an die Bezirksvertretungen gibt es keine besonderen formellen Voraussetzungen oder spezielle Formulare.
–    Allerdings muss die Eingabe immer schriftlich erfolgen
–    Name und Anschrift dürfen nicht fehlen
–    Und es muss sich um eine Angelegenheit handeln, über die die Stadt Köln entscheiden kann

Stadtverwaltung der Stadt Köln, Bürgeramt Innenstadt
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
Laurenzplatz 1-3
50667 Köln
Fax: 0221 / 221-26005
E-Mail: buergeramt-innenstadt@stadt-koeln.de

Direkte Ansprechpartner sind:
Herr Droske, 0221 / 221-26144
Frau Schulze, 0221 / 221-22072

Stefan Kalassa für report-k.de | Kölns Internetzeitung