Köln | Die zentrale Lage des Kölner Hauptbahnhofs ist in Deutschland eine Besonderheit. Nachteil: Viele Hauptstrecken führen durch dicht bebautes Stadtgebiet – für die Anwohner ist das mit erheblichem Lärm verbunden. Bis zum 7. März ruft nun das Eisenbahn-Bundesamt die Öffentlichkeit dazu auf, sich an der Erstellung eines Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Erstellung des Lärmaktionsplans ist ein mehrstufiger Prozess. Schon im vergangenen Sommer hat das Bundesamt mit der ersten Phase für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Nun folgt eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei können nicht nur betroffene Einzelpersonen mitmachen, sondern auch Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessensgemeinschaften. Innerhalb der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Interessierte bis zum 7. März 2018 die Gelegenheit, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Ergebnisse sollen Mitte 2018 veröffentlicht werden.

[infobox]Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Alternativ können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam, geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Fragen können auch an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, gerichtet werden.

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Autor: ehu | Foto: ehu
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