Köln | Die Taxi-Stellplätze vor dem Hauptbahnhof stehen weiterhin allen Taxiunternehmen, die die personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, zur Verfügung. Nachdem die Deutsche Bahn im Eilrechtsschutz in zwei Instanzen Niederlagen erlitten hatte, zog sie nun ihre Klage zurück. Damit ist die Auseinandersetzung beendet.

Die Deutsche Bahn und die Eigentümer des Hauptbahnhofes hatten beim Verwaltungsgericht erreichen wollen, dass die Taxi-Stellplätze auf dem Bahnhofsvorplatz exklusiv von einem einzelnen Taxiunternehmen – mytaxi – genutzt werden dürfen. Dem hatte die Stadt Köln mit Hinweis auf die Widmung als „öffentlich gewidmetes Straßenland“ widersprochen

Autor: ib