Beim Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 10. September in Bremen wurde vor dem Spielbeginn und vor dem Beginn der zweiten Halbzeit im Hamburger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Beim Spiel im DFB-Pokal zwischen Eintracht Trier und dem Hamburger SV am 25. Oktober in Trier wurden vor dem Spielbeginn und vor dem Beginn der zweiten Halbzeit im Hamburger Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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