Das Symbolbild zeigt eine junge Frau, die eine medizinische Maske in der Öffentlichkeit trägt.

Köln | Die Landesregierung NRW spricht von einem deutlich kritischen Niveau der gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen. Am Samstag treten die schon im Bund-Länder-Papier benannten Maßnahmen in Kraft. Hier die Corona-Regeln ab 4. Dezember.

Die Landesregierung möchte mit den neuen Corona-Regeln und Maßnahmen der neuen Variante Omikron frühzeitig entgegenwirken. Wissenschaftler bestätigen mittlerweile die höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken. Report-K berichtet über die höhere Ansteckung bei Omikron und weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Für Ungeimpfte gilt in NRW ab Samstag, dass sie ihre Kontakte im öffentlichen und privaten Bereich stark einschränken müssen und neben Mitgliedern des eigenen Haushalts nur zwei weitere Personen treffen dürfen. Dies gilt auch, wenn sie sich mit Geimpften treffen. Sie dürfen zudem nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen.

Clubs und Diskotheken müssen in NRW landesweit auch für immunisierte Personen schließen. Großveranstaltungen im Freien sind auf 15.000 Personen beschränkt in Innenräumen auf 5.000. Dies gilt schon heute Abend für das Haie-Spiel in der Lanxess Arena, wo auch die Stehplätze nicht mehr besetzt werden dürfen. Die Kapazitätsbegrenzung gilt ab 1.000 Zuschauer*innen und dann darf nur noch 30 Prozent der Kapazität belegt werden, bis zur oben genannten Maximalauslastung. Für die Veranstaltung gelten die 2G-Regeln und eine Maskenpflicht.

In Städten und Kreisen mit einer Inzidenz über 350, wie in Köln, gilt, dass auch private Zusammenkünfte und Feiern eingeschränkt werden. In Innenräumen ist Zahl der Teilnehmenden auf 50 Personen und im Außenbereich auf 200 Personen begrenzt.

In Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen gilt Maskenpflicht. Die Landesregierung von NRW empfiehlt zudem das Tragen von Masken überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Schüler*innen müssen bereits seit dem 2. Dezember wieder Masken im Unterricht tragen. Die Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 21. Dezember.