„Die Arbeitsagentur greift Azubis unter die Arme, die einen zu weiten Weg von der Wohnung der Eltern zum Ausbildungsplatz haben. Und zwar dann, wenn sie für die Hin- und Rückfahrt zwei Stunden oder länger im Bus, in der Bahn oder im Auto zubringen müssten“, so Ernst Busch. Für den Geschäftsführer der NGG-Region Köln ist die Berufsausbildungsbeihilfe, BAB, der Arbeitsagentur eine „ideale Starthilfe für mobile Azubis“.
Für Miete mit maximal 224 Euro pro Monat, Fahrtkosten, Arbeitskleidung und sogar für den Umzug kann es Zuschüsse geben, so die NGG. Auszubildende haben damit die Chance sich freier bei der Ausbildungswahl zu entscheiden. Bei der Berechnung gehe die Arbeitsagentur davon aus, dass ein Azubi im Monat mindestens 348 Euro für den eigenen Lebensunterhalt brauche. Voraussetzung für die BAB, so die NGG Köln, ist eine betriebliche oder überbetriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Wer verheiratet sei oder bereits ein Kind habe, könne die Beihilfe sogar dann bekommen, wenn er noch in erreichbarer Nähe der Eltern wohne.
Zum „Schnell-Check“ empfiehlt die NGG den „BAB-Rechner“ im Internet: www.babrechner.arbeitsagentur.de. Hier könne jeder Azubi mit wenigen Klicks ermitteln, ob sich ein BAB-Antrag bei der Arbeitsagentur für ihn lohne.

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