Symbolbild Maske

Köln | Die Schüler:innen in NRW sind die Ersten, die ab heute wieder die Schulbank nach den Sommerferien drücken. Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei. Die neue schwarz-grüne Landesregierung verantwortlich für den Schulbetrieb sieht sich gut gerüstet und setzt auf Eigenverantwortung von Eltern und Schüler:innen. Denn die Kinder und Jugendlichen sollen die Schule „möglichst symptomfrei“ besuchen. Die Schulen sollen ihre bewährten Hygienepläne anwenden.

Die schwarz-grüne Landesregierung empfiehlt das „freiwillige Tragen einer Maske“ und setzt auf regelmäßiges Lüften der Klassen- und Fachräume an den Schulen. Niemand soll mit Erkältungssymptomen in die Schule kommen. Dies gelte auch für leichte Symptomatiken. Dazu hat das NRW-Schulministerium folgende Regeln verfasst:

• Leichte Symptome: Antigenschnelltest zu Hause

War dieser negativ kann die Schule an diesem Tag besucht werden. Halten die Symptome auch nach 24 Stunden an, dann sollen sich Schüler:innen jeden Tag selbst testen, bis die Symptome abgeklungen sind. Bleiben die Antigentests negativ kann die Schule besucht werden.

Die Schulen verteilen mit dem ersten Schultag Antigenselbsttests.

Erziehungsberechtigte sollten im Falle einer negativen Testung zu Hause die Schule „formlos“ unterrichten.

• Positiver Antigenschnelltest zu Hause

Fällt der selbst durchgeführte Antigenschnelltest positiv aus, dann gilt die Corona-Test und -Quarantäneverordnung des Landes NRW. Es gilt die Pflicht sich zu isolieren. Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler:innen informieren die Schule unverzüglich. Wer sich in Isolation befindet dessen Fehlzeiten gelten als entschuldigt.

Ist der selbst zu Hause durchgeführte Antigenschnelltest positiv, gilt die Pflicht einen Corona-Schnelltest (Bürgertest) oder einen PCR-Test in einem Testzentrum als Kontrolltest zu machen. Erst wenn der Kontrolltest negativ ist darf die Schule wieder besucht werden. Ohne negativen Kontrolltest darf die Schule nicht besucht werden.

Nach positivem Bürgertest gilt:
– sofortige Isolation
– Freitesten frühestens nach 5 Tagen
– ohne erfolgreiche Freitestung: 10 Tage Isolierung

Für Schüler:innen bedeutet dies: Eine Schulrückkehr nach positivem Test ist frühestens nach 5 mit Freitest und 10 Tagen ohne „Freitestung“ möglich.

• Kontaktpersonen von positiv Getesteten

Es gibt aktuell (Stand 10.8.2022) keine Verpflichtung zur vorbeugenden Quarantäne. Etwa wenn der oder die Sitznachbar:in in der Schule positiv auf das Coronavirus getestet ist. Das Schulministerium empfiehlt in diesem Fall aber sich selbst zu testen.

• Tests an den Schulen

Tests an den Schulen werden nur dann durchgeführt, wenn Schüler:innen Symptome zeigen und keine negativen Antigentests nachweisen können. Die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schüler:innen müssen das negative Testergebnis von zu Hause selbst bestätigen.

• Keine Pflicht zu anlasslosen Tests

• Keine Pflicht eine Maske zu tragen

Gesetzlich besteht keine Pflicht innerhalb von Kölner Schulgebäuden eine Maske zu tragen. Aber die Landesregierung empfiehlt das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Dies diene dem eigenen Schutz und dem der anderen. Auch die Schulkonferenz kann keine Verpflichtung eine Maske zu tragen festlegen. Im Musik- und Sportunterricht sollen die Schulen die erprobten Hygieneregeln anwenden.

• Fahrt zur Schule im ÖPNV

Die in NRW aktuell gültige Coronaschutzverordnung sieht ein Tragen von Masken in Bussen und Bahnen vor und dies gilt für Schüler:innen. Auch im Schüler-Spezialverkehr etwa zu Förderschulen oder Schulen Gemeinsamen Lernens gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Schulstart für rund 2,5 Millionen Schüler:innen

2,5 Millionen Schüler:innen starten in das neue Schuljahr in NRW und davon rund 171.000 Erstklässler:innen oder „i-Dötzchen“, wie die Schulstarter in Köln gerne genannt werden. Für alle diese gelten die oben genannten Regelungen. Die neue NRW-Schulministerin Dorothee Feller zeigt sich positiv, dass die Regeln der neuen schwarz-grünen Landesregierung einen guten Schulbetrieb ermöglichen: „Mit dem Handlungskonzept haben wir den Schulen Klarheit und Verlässlichkeit gegeben. Unser Ziel ist, die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht zu sichern.“

Die neue NRW-Schulministerin will bei neuen Entwicklungen der Corona-Pandemie und daraus folgenden Gesetzesänderungen die Beteiligten einbeziehen und in Abstimmung mit dem NRW Gesundheitsministerium über Veränderungen frühzeitig informieren.

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