Wie ein Sprecher mitteilte, konnte ein Dienstvergehen von Pechstein, die auch Polizeihauptmeisterin ist, nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Das Disziplinarverfahren wurde im Juli 2009 eingeleitet und während des sportgerichtlichen Verfahrens vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) vorübergehend ausgesetzt. Dieser hatte eine zweijährige Dopingsperre der Internationalen Eislaufunion (ISU) gegen die fünffache Olympiasiegerin bestätigt. Die ISU beschuldigte die Sportlerin aufgrund auffälliger Blutproben während der Mehrkampf-Weltmeisterschaften in Hamar 2009 des Blutdopings. Die Beweismittel reichten im Disziplinarverfahren jedoch nicht aus. Im März 2010 bestätigten Experten, Pechstein leide an einer erblichen Blut-Anomalie.

[dts]