Der Brief im Wortlaut
laut Internetauftritt und uns erteilten Auskünften zeichnen Sie verantwortlich für den so genannten Kölner Weihnachtszirkus. Sie, Herr Mario M., haben am 29.12.2011 bei mir angerufen und die Erlaubnis erbeten und erhalten, am Mittag des 30.12.2011 in Zirkuskostümen im Freien vor dem Dom Fotos anzufertigen und anschließend – ohne zu fotografieren – den Dom auch in der Zirkuskleidung zu betreten, weil viele Ihrer Mitarbeiter den Dom besuchen wollten. Diese Erlaubnis haben Sie missbraucht, indem Sie die Domschweizer überrumpelt haben. Entgegen Ihrer Angabe kamen Sie nicht in Zirkuskostümen in den Dom, sondern in Straßenkleidung über den Zirkuskostümen. Sie haben die Straßenkleidung im Dom abgelegt und einige Artisten haben Ihre Kostüme dann im Dom noch vervollständigt. Die Domkirche ist kein Umkleideraum für Zirkusartisten.

Sie haben, ohne mich vorher darüber zu informieren, die Presse zu diesem „Besuch“ des Domes eingeladen und entgegen Ihrer Zusage wurden ohne jede Genehmigung Film- und Fotoaufnahmen im Dom gemacht bis hin zu der völlig unangemessenen Hebefigur vor dem Altar. All dies zeigt, dass die vorsätzliche Missachtung der Würde des Gotteshauses von Anfang an beabsichtigt war. Die von Ihnen durchgeführte Aktion verstößt insofern gegen allgemeine Regeln und die Ihnen von mir konkret mit Einschränkungen erteilte Erlaubnis. In der Presse war zu lesen, dass Sie sich dessen bewusst waren, sich aber durch die Duldung der von Ihnen überrumpelten Domschweizer berechtigt sahen, meine eindeutigen Erklärungen Ihnen gegenüber zu ignorieren.

Durch Ihre Überschreitung des Erlaubten haben Sie sich des Hausfriedensbruches strafbar gemacht. Gleichfalls stellt es einen Hausfriedensbruch dar, dass einer Ihrer Artisten die Umzäunung des Domes überstiegen hat und in das Gerüst geklettert ist, um sich dort fotografieren zu lassen. Um Ihnen keine weitere Werbeplattform zu bieten, erhalten Sie dieses Schreiben erst nach Beendigung Ihres Kölner Gastspiels. Aus demselben Grund werde ich davon Abstand nehmen, eine Strafanzeige zu erstatten. Allerdings erteile ich Ihnen hierdurch – mit Ausnahme zum Gebet und Gottesdienstbesuch – für die Räumlichkeiten der Hohen Domkirche absolutes Hausverbot. Sollten Sie daher zu anderen Anlässen (z.B. Besichtigung) im Dom einschließlich Turmbesteigung und Domschatzkammer) angetroffen werden, wird das Domkapitel gegen Sie Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.

Für alle Angehörigen Ihrer Zunft und unter Umständen auch für andere hat Ihr Verhalten im Übrigen die Konsequenz, dass es künftig mündliche Genehmigungen – welcher Art auch immer – nicht mehr geben wird. Kann die Bearbeitung der grundsätzlich erforderlichen schriftlichen Anfrage in der regelmäßig dafür zuständigen Dompropstei nicht mehr erfolgen, weil beispielsweise Anfragen zu kurzfristig oder außerhalb der Dienstzeit gestellt werden, wird es keine Genehmigung geben.

Ich kann nur hoffen, dass sich Ihr Zirkus nie mehr in Köln sehen lassen wird. Wer die Würde des Kölner Doms, der weltbekannten Bischofskirche, des von allen Kölnern geachteten und geliebten Wahrzeichens der Stadt so missachtet, hat in Köln nichts zu suchen. Da ich in der letzten Zeit immer wieder von den Medien gefragt werde, was der Dom gegen Ihre Aktion unternimmt, sehe ich mich gezwungen, diesen Brief der Presse zu übergeben.

[cs]