Das Symbolfoto zeigt ein Rennrad

Köln | Der Fall ist klar: Ein Rennradfahrer passiert einen PKW, dessen Autofahrer die Tür genau in diesem Moment öffnet. Es kommt zu einem sogenannten „Dooring“-Unfall. Der Rennradfahrer kann für den erlittenen Schaden 100 Prozent Ersatz fordern. Das entschied jetzt das Landgericht Köln.

Der Unfall ereignete sich unweit von Köln im Bergischen Land. Der Radfahrer stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Unter anderem brach er sich eine Rippe, verletzte sich an der Schulter und erlitt multiple Prellungen an Schädel, Knie und Ellenbogen. Neben dem Schaden an seinem hochwertigen Rennrad ist das Unfallopfer beruflich und in seinem Hobby Triathlon seither eingeschränkt.

Der Autofahrer, der die Tür öffnete, und dessen Versicherung lehnten einen Schadensersatz zu 100 Prozent ab und wollten nur 75 Prozent des Schadens ausgleichen. Sie sprachen dem Rennradfahrer eine 25 prozentige Teilschuld zu. Unter anderem behaupteten sie, dass der Radfahrer den Wagen nicht in ausreichendem Abstand passierte. Zudem unterstellten sie dem Radfahrer mangelnde Aufmerksamkeit, da er durch den Parkvorgang vorgewarnt hätte sein müssen. Dem folgte das Gericht nicht.

Das Landgericht verurteilte die Versicherung und den Autofahrer dazu alle materiellen und immateriellen Schäden vollständig auszugleichen. Zudem müssen 3.500 Euro Schmerzensgeld und 1.089,25 Euro für Reparaturen an dem Rennrad ausgeglichen werden. Insgesamt stehen dem Radfahrer 7.500 Euro Schmerzensgeld zu, von dem ein Teil bezahlt worden sei.

In seiner Begründung stellte das Gericht heraus, dass der Autofahrer sich beim Öffnen der Tür so verhalten muss, dass er keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Die Entscheidung vom 2. August mit dem Az. 5 O 372/20 ist nicht rechtskräftig.