Dortmund | Die Staatsanwaltschaft Dortmund will gegen den Freispruch eines Neonazis im Zusammenhang mit einem drei Jahre zurückliegenden Überfall auf eine DGB-Maikundgebung vorgehen. Das Schöffengericht Dortmund hatte Anfang der Woche entschieden, der 26-Jährige habe sich nicht wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht.

Die Staatsanwaltschaft kündigte am Freitag an, dieses Urteil anzufechten. Sie wirft dem Mann weiter vor, mit einer Fahne mögliche Teilnehmer an den Ausschreitungen „eingewiesen“ zu haben. Er soll zudem mit einem weiteren Rädelsführer den Überfall von rund 400 Neonazis auf die DGB-Demonstration organisiert haben. Dabei hatte es mehrere Verletzte gegeben. Es blieb zunächst unklar, ob die Ankläger Berufung oder Revision einlegen werden.

Autor: Andi Goral