Karlsruhe | Die Bundesanwaltschaft hat am frühen Mittwochmorgen im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein drei terrorverdächtige Iraker durch Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem seien die Wohnungen der Beschuldigten sowie weiterer bislang nicht tatverdächtiger Personen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg durchsucht worden, teilte die Karlsruher Behörde mit. Zwei 23-Jährige stehen demnach im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoff sowie das Waffengesetz verstoßen zu haben.

Der dritte Verdächtige im Alter von 36 Jahren soll ihnen hierzu Hilfe geleistet haben. Nach den bisherigen Ermittlungen sollen sich die Verdächtigen Ende 2018 dazu entschlossen haben, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben. Vor diesem Hintergrund sollen die beiden 23-jährigen Beschuldigten spätestens Anfang Dezember mit ersten Vorbereitungen begonnen haben.

Ein Verdächtiger habe sich zum Beispiel über das Internet verschiedene Anleitungen für den Bau eines Sprengsatzes besorgt und bei einer Kontaktperson in Großbritannien eine Zündvorrichtung bestellt, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Deren Auslieferung an den Beschuldigten sei allerdings von den britischen Strafverfolgungsbehörden vereitelt worden. Ende Dezember sollen die beiden Hauptbeschuldigten erste Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern unternommen haben.

Im weiteren Verlauf haben sich die beiden Beschuldigten offenbar dazu entschieden, bei ihrem Anschlagsvorhaben auch eine Schusswaffe zu verwenden. Sie baten daraufhin nach Angaben der Karlsruher Behörde den dritten Beschuldigten, ihnen eine solche zu besorgen. Die ihnen angebotene Schusswaffe sei ihnen allerdings bislang zu teuer gewesen.

Laut Bundesanwaltschaft sollen die Terrorverdächtigen auch erwogen haben, bei ihrem Anschlagsvorhaben ein Kraftfahrzeug einzusetzen. Demnach begann ein Beschuldigter spätestens Anfang 2019, Fahrunterricht zu nehmen. Ein konkretes Ziel für ihren Anschlag hatten die Beschuldigten offenbar bislang noch nicht ins Auge gefasst. Ob die Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung eingebunden waren, blieb zunächst unklar. Die Verdächtigen sollen demnächst dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Autor: dts