Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von FDP, Linken und Grünen gegen die Wahlrechtsreform der großen Koalition abgelehnt. Damit bleiben die Änderungen bei der kommenden Bundestagswahl am 26. September bestehen. Das Gericht will nun erst in einem Hauptsacheverfahren entscheiden, was aber vor der Bundestagswahl nicht mehr passieren wird.

„Es fehlt an einem eindeutigen Überwiegen der Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung und damit an den für die Außervollzugsetzung eines Gesetzes erforderlichen Gründen von besonderem Gewicht“, urteilten die Richter. Gleichwohl deutete das Gericht an, dass die Kläger am Ende doch Recht bekommen könnten. Durch eine Wahlprüfungsbeschwerde käme dann „gegebenenfalls die Anordnung einer Neuwahl in Betracht“, heißt es wörtlich in dem Beschluss (2 BvF 1/21).

CDU/CSU und SPD hatten sich im Oktober 2020 auf ein neues Wahlrecht geeinigt. Dadurch soll der immer stärker wachsende Bundestag verkleinert werden. Die kleineren Parteien sehen sich zum Teil benachteiligt, außerdem ist ohnehin fraglich, ob das Ziel erreicht wird.

Stattdessen ist zu erwarten, dass der jetzt schon 709 Abgeordnete umfassende Bundestag trotz der Neuregelung durch weitere Überhang- und Ausgleichsmandate noch deutlich weiter anwächst.

Autor: dts