Das Archivfoto zeigt die Gleueler Wiese im Jahr 2020.

Köln | Die Stadtverwaltung Köln will für die Gleueler Wiese ein gesondertes Bebauungsplandverfahren und die Gleueler Wiese als öffentliche Grünfläche sichern. Damit soll der bestehende Bebauungsplan „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“ überplant werden. Das neue öffentlich-rechtliche Verfahren soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden und wird am heutigen 7. November in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht.

Pachtvertrag in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen

Die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA darf im Inneren Grüngürtel sein Leistungszentrum bauen. Das regelte die Ratsmehrheit und die Stadtverwaltung in einer nichtöffentlichen Sitzung, also hinter verschlossenen Türen. Bei dem Profiklub war aber die Frage nach einer Bebauung der Gleueler Wiese offengelassen worden. Die Bebauung für die Gleueler Wiese wäre nach dem bestehenden Bebauungsplan, der als Satzung Rechtsgültigkeit besitzt, möglich. Allerdings ist dazu noch eine Gerichtsentscheidung vor dem OVG NRW anhängig, die so die Aussagen des Profiklubs noch abgewartet werden solle. Das Gericht teilte auf Nachfrage von report-K mit, dass es in diesem Jahr wohl zu keiner Entscheidung mehr kommen werde. Es geht dabei um mehrere Großspielfelder und vier Kleinspielfelder, die auf der Gleueler Wiese gebaut werden sollten, da der Profiklub moniert nicht genügend Sportplätze zur Verfügung zu haben.

Das Versprechen der Grünen

Die stärkste Fraktion im Kölner Stadtrat die Grünen titelte schon zur nichtöffentlichen Sitzung über den Pachtvertrag: „Gleueler Wiese gerettet“. Das war eines der zentralen Wahlversprechen bei der Kommunalwahl 2020 der Grünen im Kölner Südwesten. Die Aussage im Oktober 2024, dass die Wiese bereits gerettet sei, entsprach aber nicht ganz der Wahrheit. Die Grünen brachten in die nichtöffentliche Sitzung einen Änderungsantrag ein, der sich mit einem öffentlich-rechtlichen Verfahren befasst. Öffentlich-rechtliche Verfahren können aber nicht hinter verschlossenen Türen oder in Hinterzimmern gedealt werden, sondern verlangen einen klaren Verfahrensablauf der in öffentlicher Sitzung inklusive anschließender Beteiligung der Öffentlichkeit verhandelt werden muss, um rechtskräftig zu werden. Damit diese grüne Schlagzeile Realität werden kann, braucht es sogar zwei öffentlich-rechtliche Verfahren. Einen weiteren Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans.

Erklärung des Profiklubs gefordert

Zudem soll sich die 1. FC Köln Gmbh & Co KGaA bereit erklären auf eine Bebauung der Gleueler Wiese mit neuen Spielfeldern zu verzichten, so steht es in der Begründung des Antrags der Stadtverwaltung. Der neue Bebauungsplan trägt den Titel „Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz“. Mit diesem werden teilweise Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“ überplant.

Parallel soll die für den neuen Bebauungsplan erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans angestoßen werden. Diese muss von der Bezirksregierung genehmigt werden. Da diese Verfahren mitunter langwierig sind und Jahre dauern können, sieht die Stadtverwaltung zudem die Option einer Veränderungssperre vor. Diese soll aber erst dann als Beschluss herbeigeführt werden, wenn ein Bauantrag auf Basis des rechtsgültigen Bebauungsplans gestellt wird. Ein Kniff der Stadtverwaltung, der bei genauer Betrachtung für die Verfechter der Rettung der Gleueler Wiese ein Risiko birgt, wenn sich durch die Kommunalwahl 2025 die Mehrheiten im Rat ändern.

Eine Veränderungssperre sei zeitliche befristet, so die Einschätzung der Juristen der Stadt, die damit den aktuellen Verzicht begründen und die feststellen: „Sollte die Veränderungssperre vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens außer Kraft treten, würde das schon heute bestehende Planrecht gelten.“

Die Einschätzung der Stadt zur geltenden Satzung

Interessant ist die Einschätzung der städtischen Juristen zu dem geltenden Bebauungsplan. Dazu schreibt die Stadtverwaltung: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – wirksam, weshalb für die Erteilung einer Baugenehmigung geltendes Planungsrecht vorliegt.“ Hier interpretieren die städtischen Juristen, die aktuelle Situation anders als etwa die klagenden Bürgerinitiativen, die immer wieder von einem „schwebenden Verfahren“ sprachen.

So geht es weiter

Heute wird die Beschlussvorlage über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung „Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz“ in den Gremienlauf über den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht. Heute noch soll auch der Sportausschuss beraten. Es folgen die Bezirksvertretung Lindenthal und der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün. Am 5. Dezember 2024 soll dann der Stadtentwicklungsausschuss erneut beraten.

Warum so spät?

Warum dieses Verfahren nicht vor die Abstimmung über den Abschluss eines Pachtvertrages mit der 1. FC Köln Gmbh & Co KGaA begonnen wurde, bleibt nebulös. Eigentlich lautet die Frage an die Schützer:innen der Gleueler Wiese im Rat der Stadt Köln, warum sie den Bebauungsplan „Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz“ nicht direkt nach der Kommunalwahl 2020 anstießen. Eine Frage, die vor allem an die stärkste Fraktion die Grünen gerichtet sein muss. Die Grünen im Stadtrat müssten eigentlich über genügend kommunalpolitische Erfahrung verfügen, dass sie wissen, dass Bebauungsplanverfahren Jahre dauern können. So hätte in der Wahlperiode 2020 bis 2025 die Gleueler Wiese mit den bestehenden Mehrheiten gesichert werden können.

Offen ist jetzt, ob das Verfahren bis zur Kommunalwahl 2025 abgeschlossen werden kann. Das erscheint eher nicht der Fall zu sein. Und wenn sich die Mehrheiten im Rat mit der Kommunalwahl 2025 zu Ungunsten der Gleueler Wiese Schützer:innen verändert, dann wird man sehen, ob diese neuen Mehrheiten für eine Veränderungssperre und für den Abschluss des heute angestoßenen Bebauungsplanverfahrens votieren würden, oder einem Bauantrag der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA auf Grundlage der bestehenden Satzung und des rechtskräftigen Bebauungsplans „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“ den Vorzug gäben. Aber das ist der Blick in die Glaskugel.