Bonn | Wer aus Rücksichtslosigkeit einen Verkehrsunfall verursacht, begeht generell häufiger einen Regelverstoß. Wobei dies nicht gleich eine Straftat sein muss. Zu diesem Ergebnis kommt der Kriminologe Achim Roth von der Universität Bonn in seiner Dissertation.

Danach erhöht sich für einen Unfallverursacher die Wahrscheinlichkeit, erneut von der Polizei registriert zu werden, um das 1,5-Fache. Wurden dabei Personen verletzt, waren Alkohol, Drogen oder Fahrerflucht im Spiel, ist es sogar das 2,4-Fache. Werden nur Auffälligkeiten wie Ruhestörung oder Streitigkeiten berücksichtigt, steigt die Wahrscheinlichkeit, nach einem verursachten schwerwiegenden Unfall erneut Bekanntschaft mit der Polizei zu machen, auf das bis zu 4,6-Fache.

„Es ist also ein Unterschied, ob jemand aus Unachtsamkeit einen leichten Auffahrunfall verursacht, oder ob es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Unfallflucht handelt“, so das Fazit von Roth. Der Polizeibeamte, der an der württembergischen Polizei-Hochschule in Bruchsal arbeitet, werte für seine Studie auch polizeiliche Berichte über Nicht-Straftatsbestände wie Ruhestörungen oder Ordnungswidrigkeiten aus, die sonst nicht in polizeilichen Statistiken erfasst werden.

Autor: ehu