Mit der heutigen Veröffentlichung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist es jetzt amtlich. Darauf wies das Familienministerium heute hin. Die Umstellung der Beitragszahlungen vor Beginn des neuen Kindergartenjahres erfolgt in den Kommunen derzeit unterschiedlich. Zahlreiche Städte wie z. B. Bielefeld, Bochum oder Ratingen haben im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung entschieden, bereits ab dem Monat
August keine Elternbeiträge mehr für die Kinder im letzten Kindergartenjahr
zu erheben.

Einnahmeausfälle für die Kommunen bezahlen das Land
Auch der Städte- und Gemeindebund NRW hat seine Mitgliedskommunen dahingehend beraten, angesichts der erwarteten Befreiung den Beitragseinzug zurückzustellen. Die anderen Kommunen werden diese ab sofort umsetzten und die Kosten unbürokratisch an die Eltern zurückerstatten. Die entstehenden Einnahmeausfälle für die Kindergärten, werden in Zukunft vom Land ausgeglichen.

Bezahlte Beiträge werden zurückgezahlt
Familienministerin Ute Schäfer appellierte an die Kommunen, einbehaltene Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr schnell und unbürokratisch an die Eltern zurückzuerstatten sowie die Geschwisterregelung beizubehalten. Angesichts der unterschiedlich gestalteten Kita-Gebührenerhebung zu der Geschwisterregelung in den Kommunen erklärte Familienministerin Schäfer: „Die frühere Landesregierung hat eine verbindliche Gebührentabelle sowie die verbindliche Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder im Jahr 2006 abgeschafft und den Kommunen freigestellt, ob und in welcher Höhe sie Gebühren für die Kindertageseinrichtungen erheben. Ausdrücklich wollte die CDU die Konkurrenz zwischen den Kommunen und die Unterschiedlichkeit der Beiträge. Wir werden den Kommunen jetzt mehr Mittel für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres zur Verfügung stellen als sie landesweit tatsächlich an Gebühren einnehmen. Ich setze darauf, dass die Kommunen die Landsmittel für die Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen
und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen oder erhöhen.“

Infobox:

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-
Adresse der Landesregierung
http://www.nrw.de

[hh; Foto: Dieter Schütz/ www.pixelio.de]