Symbolbild Pferd

Köln | Die Redensart „Ich glaub, mich tritt ein Pferd!“ dürften alle kennen und sie bedeutet mit etwas Unberechenbaren konfrontiert zu werden. Denn Pferde schlagen schon mal aus und das kann Menschen mit voller Wucht und überrasschend treffen. Einen solchen Fall verhandelte jetzt das Landgericht Köln.

Der Fall

Eine Reiterin wollte ihr Pferd von einer Koppel holen auf dem ein anderes Pferd ebenfalls stand. Die Reiterin und spätere Klägerin behauptete nun zu dem anderen Pferd ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Sie wurde von dem Pferd getreten und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Rippenfraktur und innere Verletzungen. Sie wurde in einer Klinik behandelt. Das andere Pferd habe sich ihr unbemerkt genähert und habe dann ausgeschlagen.

Die Forderung

Die Reiterin war sechs Wochen lang arbeitsunfähig. Sie verlangte von der Halterin des Pferdes, das sie trat, Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und für materielle Schäden weitere 2.165 Euro.

Die Entscheidung

Die Reiterin erhält Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5.850 Euro. Dies stehe ihr aus BGB Paragraf 833 zu. Die Klage wurde ansonsten abgewiesen.

Die Begründung

Die Kammer des Landgericht war von der Richtigkeit der Angaben der Reiterin überzeugt, dass sie vom Pferd der Beklagten getreten worden sei. Dies sei auch durch die nachgewiesenen Verletzungen bestätigt, die zu dem Pferdetritt passten. Eine Mitschuld der Klägerin wies das Gericht ab, etwa weil sie nicht genügend auf der Weide aufgepaßt habe. Beim Schmerzensgeld entschieden die Richter auf eine Summe von 4.000 Euro, die den erlittenen Verletzungen angemessen sei. Die Schäden aus dem Unfallereignis muss die Beklagte ersetzen.

Die Entscheidung vom 12.09.2022 zum Az. 15 O 10/22 ist nicht rechtskräftig und in Kürze unter www.nrwe.de im Volltext abrufbar.

red01