Koblenz | Die Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Moderator Jan Böhmermann ist am Donnerstag zurückgewiesen worden. Die Beschwerde sei „unbegründet“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am Freitag mit. Die Beurteilung der Staatsanwaltschaft Mainz, dass ein strafbares Verhalten letztlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei, „ist auch unter Berücksichtigung der Beschwerdebegründung nicht zu beanstanden“.

Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht mit allerhand Beleidigungen gegen Erdogan vorgetragen, um zu zeigen, was selbst in Deutschland als Schmähung verboten sei. Daraufhin hatte Erdogan Anzeige erstattet. Die Bundesregierung musste schließlich darüber entscheiden, ob auch wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gegen Böhmermann ermittelt werden darf.

Autor: dts