Köln/Ertstadt | Wie das Erzbistum Köln mitteilt, ist mit Wirkung vom 2. Februar 2015 ein Pfarrer im Seelsorgebereich Erftstadt-Ville von allen seinen Aufgaben entpflichtet worden. Man habe sich zu diesem Schritt gezwungen gesehen, so das Erzbistum schriftlich, nachdem gegen den Pfarrer der Vorwurf erhoben worden sei, er habe in den 1970er Jahren „sexuelle Grenzverletzungen“ begangen.

Die Aussage der Betroffenen sei detailliert und glaubhaft, so das Erzbistum weiter. Der Pfarrer habe sein grenzverletzendes Verhalten gegenüber dem damaligen Kind eingeräumt. Entsprechend den kirchenrechtlichen Vorschriften werde das Erzbistum Köln nun die Kongregation für die Glaubenslehre informieren, die allein zu entscheiden habe, wie weiter vorzugehen sei. Die Entpflichtung des Pfarrers sei für die Dauer des Verfahrens erfolgt, ein Stellvertreter benannt worden.
Die Pfarrgemeinden im Seelsorgebereich sei auf einer außerordentlichen Pfarrversammlung am 1. Februar über den Vorgang informiert worden, so das Erzbistum. Dabei seien auch Hilfs- und Gesprächsangebote mit Fachleuten aus dem Erzbistum Köln vermittelt worden, die auf Wunsch in Anspruch genommen werden könnten.
 

Autor: dd