Die Europäische Kommission hat jetzt eine verlängerte Frist zum Einhalten der Feinstaub-Grenzwerte bis 2011 für die Ballungsräume Düsseldorf, Dortmund und Hagen akzeptiert. Dies teilte das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute mit. Für den Ballungsraum Wuppertal ist eine Fristverlängerung nicht mehr erforderlich, da die Feinstaub-Grenzwerte nach den Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereits seit 2007 eingehalten werden. Die neue Europäische Richtlinie zur Luftqualität räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, unter bestimmten Bedingungen die Frist zum Erreichen der strengen Grenzwerte für Feinstaub von 2005 bis 2011 zu verlängern. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass alle geeigneten Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung bereits vor 2005 ergriffen worden sind und dass die weiteren Minderungsmaßnahmen ausreichen, die Feinstaub-Grenzwerte bis 2011 einzuhalten. Diese Bedingungen werden von der EU-Kommission genau geprüft.

Das nordrhein-westfälische Ministerium hat auch Unterlagen zur Fristverlängerung für die Ballungsräume und Gebiete Essen, Duisburg, Warstein, Grevenbroich, Köln und Aachen zur Notifizierung vorgelegt. Sie werden derzeit von der EU-Kommission geprüft. Gleichzeitig
mit den Unterlagen aus Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission die Fristverlängerung für 94 Ballungsräume und Gebiete in neun Mitgliedsstaaten geprüft (Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, riechenland, Spanien, Frankreich und der Slowakischen Republik). Für 75 Gebiete ergaben die Prüfungen, dass die Bedingungen für eine Fristverlängerung nicht erfüllt waren. Nur für 19 Gebiete aus Deutschland, Österreich und Ungarn wurde die Fristverlängerung akzeptiert.

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