Berlin | In den Streit um den geplanten europäischen Abwicklungsmechanismus für marode europäische Banken kommt Bewegung: Es werde diskutiert, die Kompetenzen des EU-Abwicklungsregimes zu begrenzen, erfuhr das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) aus Regierungs- und Notenbankkreisen. Die Abwicklungsbehörde solle nicht, wie bisher von der EU-Kommission geplant, für alle 6.000 Banken der Euro-Zone zuständig sein, sondern nur für die rund 130 Finanzinstitute, die unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt werden. Diese Idee könne Bestandteil eines möglichen Kompromisses werden.

In der Bundesregierung, die den ursprünglichen EU-Vorschlag heftig kritisiert hatte, wird die Idee unterstützt. Allerdings wird betont, dass die Kompetenzbeschränkung alleine nicht ausreichen werde. Solange die Staaten – und damit die Steuerzahler – für eine Bankenabwicklung zahlen müssen, will man die Entscheidung nicht Brüssel überlassen.

Die Budgethoheit müsse sichergestellt werden, hieß es in Berliner Regierungskreisen. Die Beschränkung auf die 130 Großbanken unter EZB-Aufsicht sei nur ein erster Schritt. Auch in Notenbankkreisen wird der Vorschlag unterstützt.

Die EZB hatte sich von Anfang an bei der Aufsicht auf die 130 großen und grenzüberschreitenden Finanzinstitute konzentriert. Die EU-Kommission will hingegen beim Abwicklungsregime für alle 6.000 Banken der Währungsunion zuständig sein.

Sparkassen wollen EU-Abwicklungsfonds für Banken nicht mittragen

Im Streit um eine europäischen Bankenunion hat sich Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon gegen einen gemeinsamen europäischen Abwicklungsfonds zur Schließung maroder Banken ausgesprochen: „Es dürfen keine Anreize für die Großbanken geschaffen werden, mit einem solchen Fonds im Rücken weiter hohe Risiken eingehen zu können“, sagte Fahrenschon dem Magazin „Cicero“ (Oktoberausgabe). „Das fördert eine Trittbrettfahrermentalität.“ In der Eurozone wird derzeit um einen Kompromiss gerungen, wie ein solcher Abwicklungsmechanismus ausgestaltet werden müsste.

Die Zeit drängt, weil die Regelung noch vor Ende der Legislaturperiode des Europaparlaments beschlossen werden soll. Nach einem Vorschlag des EU-Binnenmarktkommissars Michel Barnier soll der Abwicklungsfonds über eine Bankenabgabe aller Geldinstitute des Euroraums finanziert werden. Ein Gremium aus Vertretern der Europäischen Zentralbank, der EU-Kommission und der nationalen Aufsichtsbehörden soll im Falle einer Schieflage entscheiden, ob eine Bank überlebensfähig ist.

Die Entscheidung soll nach den Vorstellungen Barniers anschließend von der Kommission gebilligt werden müssen. Fahrenschon hält einen zentralen europäischen Mechanismus zur Bankenabwicklung für „grundfalsch“. „Wir sehen nicht ein, dass Sparkassen und Volks-und Raiffeisenbanken systemrelevanten Großbanken eine Art Versicherung finanzieren sollen“, sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen-und Giroverbands.

„In einer Marktwirtschaft dürfen die Risiken nicht in Europa sozialisiert werden. Wir übernehmen stattdessen Eigenverantwortung und können mögliche Schieflagen durch unsere Institutssicherung selbst auffangen.“

Autor: dts