In einer Sonderklausel wurde Tschechien der Ausstieg aus der Grundrechtscharta gewährt. Tschechien ist das letzte EU-Mitglied das den Reformvertrag von Lissabon noch nicht ratifiziert hat. Für das Inkrafttreten ist jedoch die Unterschrift aller Mitglieder nötig. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus hatte vor seiner Unterschrift unter den Reformvertrag von der EU Garantien verlangt, dass nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Tschechoslowakei vertriebene Sudetendeutsche keine Rückgabeansprüche unter Berufung auf die EU-Grundrechtecharta stellen können. Das tschechische Verfassungsgericht will nun in der kommenden Woche über den Vertrag von Lissabon entscheiden. Klaus will offenbar keine weiteren Forderungen stellen. Nach Einschätzung der französischen Delegation beim EU-Gipfel könnte der Vertrag schon am 1. Dezember in Kraft treten. Der Reformvertrag sieht die Schaffung eines ständigen Ratspräsidenten und eines Hohen Repräsentanten für die Außenpolitik vor. Zudem soll er die EU demokratischer und effizienter machen.

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