Brüssel | Die EU-Kommission nimmt die deutsche Energiepolitik ins Visier: Aus Sicht von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in doppelter Hinsicht angreifbar. Auch die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten will Almunia nicht länger dulden und droht den Unternehmen, die von der Regelung profitiert haben, sogar mit der Rückzahlung bereits gewährter Befreiungen. Belegt wird der Frontalangriff aus Brüssel durch einen dreiseitigen Vermerk aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Der Vermerk, der dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) vorliegt, dokumentiert ein Gespräch, das Beamte aus dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium mit Spitzenvertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission geführt haben. Die Brüsseler Beamten hätten deutlich gemacht, „dass sie das EEG insgesamt“ als staatliche Beihilfe qualifizieren wollten, heißt es in dem Vermerk. Diese Positionierung stellt eine Zäsur dar.

Schon zuvor hatte die Kommission zwar einzelne Industrieprivilegien der deutschen Energiepolitik kritisch betrachtet, nicht aber das gesamte EEG. Die Neubewertung begründet die EU-Kommission mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mit ihren eigenen Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit. Gegenüber dem Rechtszustand, der noch 2001 zu der Entscheidung des EuGH geführt habe, das EEG nicht als staatliche Beihilfe zu bewerten, habe sich das Gesetz mittlerweile stark gewandelt. Spätestens seit 2010 gehe das EEG weit über eine Preisfestsetzungsregelung zugunsten erneuerbarer Energien hinaus.

Daraus könnten für die Bundesregierung unangenehme Konsequenzen erwachsen: Das EEG insgesamt würde künftig einem sogenannten Beihilfenotifizierungsverfahren unterworfen. „Als Folge könnten ohnehin schwierige Korrekturen des EEG weiter erschwert und verzögert werden“, heißt es in dem Vermerk. Einerseits würden dadurch EEG-Reformen wie etwa Anpassungen der Vergütungssätze komplizierter.

Andererseits würde der Druck steigen, das EEG komplett abzuschaffen und etwa durch eine Quotenregelung zu ersetzen. Unnachgiebig zeigt sich die EU-Kommission bei dem Ausnahmetatbestand, der die EEG-Umlage für Teile der Industrie reduziert: Voraussichtlich im Februar 2013 wolle die Kommission wegen der „besonderen Ausgleichsregelung“ ein formelles Beihilfeprüfverfahren einleiten, heißt es in dem Vermerk. Die Ausgleichsregelung war zuletzt ausgeweitet worden. Das hatte in Deutschland Kritik ausgelöst. Umwelt- und Verbraucherschützer monierten, private Haushalte und der Mittelstand würden stark mit den Kosten der Energiewende belastet, Teile der Industrie blieben dagegen unbehelligt.

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