Luxemburg | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylbewerbern beziehungsweise Drittstaatsangehörigen in der Transitzone Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze als „Haft“ eingestuft. Das geht aus einem Urteil der Luxemburger Richter vom Donnerstag hervor. Ergebe die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen „Haft“, dass die betreffenden Personen ohne gültigen Grund festgehalten werden, müsse das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen, hieß es.

Die Bedingungen, wie sie in der Transitzone Röszke vorherrschten, seien einer Freiheitsentziehung gleichzusetzen, insbesondere, weil die betreffenden Personen die Transitzone aus eigenen Stücken rechtmäßig in keine Richtung verlassen könnten, so der EuGH. Sie könnten die Transitzone insbesondere nicht in Richtung Serbien verlassen, weil dies von den serbischen Behörden als rechtswidrig angesehen würde und sie deshalb mit Sanktionen rechnen müssten und weil sie dadurch jeglicher Aussicht auf Anerkennung als Flüchtling in Ungarn verlieren könnten. Konkret ging es in dem Verfahren um die Fälle mehrerer afghanischer bzw. iranischer Staatsangehöriger, die über Serbien nach Ungarn eingereist waren und an der serbisch-ungarischen Grenze in der Transitzone Röszke Asyl beantragt hatten.

Autor: dts