Damit hatten die Beschwerden von vier in Deutschland inhaftierten Sexualstraftätern Erfolg. Es ist das zweite Mal innerhalb von knapp einem Jahr, dass der EGMR die Bundesrepublik wegen der Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung verurteilt. Bei der Maßnahme werden Straftäter nach der Verbüßung ihrer Haft weiter festgehalten, obwohl die Gesetze zur Sicherungsverwahrung bei der Verurteilung in dieser Form noch nicht bestanden.

[dts]