Nichtdeutsche Unionsbürger, die in Nordrhein-Westfalen leben und über 18 Jahre alt sind, können noch bis zum 17. Mai entscheiden, ob sie entweder in ihrem Herkunftsland oder in Nordrhein-Westfalen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament wählen. Für die Stimmabgabe in Nordrhein-Westfalen zur Europawahl am 7. Juni 2009 müssen sie am Wohnort in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Landeswahlleiterin Helga Block erinnerte daran, dass ein entsprechender Antrag bis zum 17. Mai 2009 beim örtlichen Wahlamt gestellt werden kann. Von dieser Antragstellung befreit sind diejenigen, die bereits 2004 an der Europawahl in Deutschland teilgenommen haben und seither ununterbrochen hier leben. Sie werden automatisch im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen und erhalten in dieser Woche eine Wahlbenachrichtigung. Falls dies ausnahmsweise nicht der Fall sei, empfiehlt die Landeswahlleiterin, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit dem örtlichen Wahlamt in Verbindung zu setzen.

Unionsbürger, die 2004 in Deutschland gewählt haben und nun von Nordrhein-Westfalen aus in ihrem Herkunftsland wählen möchten, müssen bis zum 17. Mai 2009 beim Wahlamt einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Informationen zur Wahl im Herkunftsmitgliedstaat geben die jeweiligen Auslandsvertretungen.  

550.000 Bürger müssen sich entscheiden
Betroffen von diesen Regelungen sind in Nordrhein-Westfalen rund 550.000 Unionsbürger im Alter von 18 und mehr Jahren, davon etwa 257.000 Frauen. Den größten Anteil stellen die italienischen Staatsangehörigen mit etwa 112.600 Personen, gefolgt von rund 102.000 polnischen Staatsbürgern und 81.000 Griechen. Insgesamt 25.500 Personen gehören zu den Geburtsjahrgängen 1987 bis 1991, die nach deutschem Wahlrecht erstmals an einer Europawahl teilnehmen dürfen. Zu den EU-Mitgliedstaaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,  Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

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