Die Symbolillustration zeigt Efeu an einer Wand

Köln | In den letzten vier Jahren, also im Zeitraum von 2019 bis 2022, wurden von den Kölner Hausbesitzer:innen 7 Anträge für eine straßenseitige Begrünung der Fassade im öffentlichen Raum gestellt. Davon genehmigte die Stadtverwaltung 6. Das ergibt eine Anfrage des Ratsbündnisses von Grünen, CDU und Volt, die die Stadtverwaltung zum heute tagenden Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beantwortete.

Die Politik legte ein Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen mit dem kryptischen Titel „Grün hoch 3“ in Köln auf und warf dafür 3 Millionen Euro bis 2023 in einen Topf auf. Auf der städtischen Internetseite findet sich das bürokratische Programm mit dem die Kosten von Fassaden- und Dachbegrünungen bis zu 50 Prozent gefördert werden können. Maximal können aber für eine Maßnahme 20.000 Euro Fördermittel beantragt werden. Auch dieses Programm findet wenig Anklang. Lediglich 26 Anträge zur Fassadenbegrünung im öffentlichen Raum reichten die Kölner Bürger:innen zwischen 2019 und 2022 ein.

6 Fassadenbegrünungen in vier Jahren

Am Ende wurden 7 Anträge für eine Sondernutzung des öffentlichen Raums für eine Fassadenbegrünung gestellt. 6 genehmigte die Stadtverwaltung. In einem Fall reichte die Breite des Gehweges nicht aus, um eine Fassadenbegrünung zu gestatten. In 7 weiteren Fällen berichtet die Verwaltung sei eine Genehmigung möglich gewesen, aber letztendlich wurde von den Bürger:innen kein Antrag eingereicht. Warum die Bürger:innen Abstand nahmen, weiß die Verwaltung allerdings nicht.  

Das Ratsbündnis fragte nach, ob die Fassadenbegrünung bürokratisch verschlankt werden könne. Die Verwaltung verweist auf das in NRW geltende Straßen- und Wegegesetz und dort gilt die Fassadenbegrünung als Sondernutzung, die mehrfach von den Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Daher könne nicht auf eine Genehmigung verzichtet werden. Auch die Gebühren müssen eigentlich erhoben werden. Zu den Gebühren schreibt die städtische Verwaltung: „Wegen des bestehenden Allgemeininteresses an der Nutzung der Straße durch klimaschützende Maßnahmen wird jedoch auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für Fassadenbegrünungen verzichtet.“

ag