Köln | Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat für die kommende Sitzungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales eine Anfrage zu den Kosten der Zwangsvollstreckungen gegen säumige Gebührenschuldner des Öffentlichen Rundfunks, die von der Stadtkasse durchzuführen sind, auf die Tagesordnung setzen lassen.

Ulrich Breite, Geschäftsführer der FDP-Ratsfraktion, erläutert die Anfrage:

„In den letzten Wochen häufen sich Meldungen, dass die Zahl der Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen steigt. Monatlich sind 17,50 € für jede Wohnung und Betriebsstätte an den ARD-ZDF-Deutschlandradio- Beitragsservice (früher: GEZ) zu entrichten.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Forderung bei säumigen Beitragszahlern nicht einklagen, sondern machen sie per Bescheid geltend. Der säumige Zahler wird vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice in einem mehrstufigen Mahnverfahren an seine Zahlungspflicht erinnert. Bleibt die erwartete Zahlungsbereitschaft aus, erfolgt die Zwangsvollstreckung.

Weil der WDR über keine Vollstreckungskräfte verfügt wird die Angelegenheit an die für den säumigen Zahler zuständige Kommune weitergeleitet. Grundlage ist dabei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Aus vielen Städten werden nun Klagen laut, dass die Kommunen dabei auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Daher bitten wir die Verwaltung um Prüfung, wie viele Beitreibungsverfahren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durchgeführt wurden und wie viel Geld die Stadt Köln für das Eintreiben des Rundfunkbeitrags pro Fall erhält.

Uns interessiert aber besonders, inwieweit dieser Betrag die Kosten und Auslagen, die unserer Kommune entstehen, deckt.

Wir Liberale wollen auch in Erfahrung bringen, wie hoch dieser Betrag sein müsste, um auskömmlich für die Stadt zu sein und wie die Stadtverwaltung die Aufgabe bewertet, für den WDR Inkassodienstleistungen zu erbringen.“

Autor: ib