Berlin | Die FDP im Bundestag pocht auf eine Grundgesetzänderung, um Menschen besser vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identität zu schützen.

„Der Schutz der sexuellen Identität ist ein Menschenrecht“, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Er finde sich bereits in der EU-Grundrechtecharta, mehreren Landesverfassungen und ausländischen Verfassungen.

Die FDP fordert, die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, um damit die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen stärker zu verankern. Bisher heißt es dort lediglich: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Gemeinsam mit Linken und Grünen hatte die FDP bereits 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.

Auf Drängen der Union sei der Vorschlag nun aber kurzfristig abgesetzt und dadurch eine Abstimmung im Bundestag verhindert worden. Die FDP setze sich aber weiter für eine Lösung noch in dieser Legislaturperiode ein, so Thomae.

Autor: dts
Foto: Symbolbild