Das Symbolbild zeigt den Köln/Bonner Flughafen. | Foto: Bopp

Köln | „3600 Euro Geld- oder 120 Tage Freiheitsstrafe?“ – Das fragte sich wohl am Mittwoch, 29. März, ein Mann der vom Flughafen Köln/Bonn vereisen wollte.

Gegen 11.30 Uhr überprüften Luftsicherheitsassistenten die mitgeführten Flüssigkeiten eines Reisenden. Diese Art von Kontrolle ist nichts Ungewöhnliches – sie wird mehrfach am Tag an den Luftsicherheitskontrollen praktiziert. Dieses Mal jedoch ging dies unerwartet für den 71-jährigen Mann aus. Als hinzugezogene Bundespolizisten ihn überprüften, stellten sie einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster fest.

Diese ließ seit Oktober letzten Jahres nach dem Mann fahnden. Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Münster den Mann wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Bankrott zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zuzüglich 93,60 Euro Verfahrenskosten. Die Summe blieb bis dato unbeglichen.

Nun drohten dem Mann 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, sollte er die Summe nicht bezahlen können. Daraufhin folgten mehrere Anruft mit Verwandtschaft und Freunden. Ein Bekannter zahlte schließlich die Summe des Festgenommenen in einer anderen Polizeidienststelle ein. So konnte der Mann die Haftstrafe abwenden. Nach Bestätigung der Einzahlung setzte die Bundespolizei der Mann auf freien Fuß. Dieser konnte seine Reise fortsetzen.