Köln | Beamte der Kölner Bundespolizei haben am Konrad-Adenauer-Airport einen gültigen Haftbefehl vollstrecken können. Eine 40-jährige französische Staatsangehörige wollte von Köln aus nach Istanbul fliegen, als das Fahndungssystem der deutschen Strafverfolger anschlug.

Demnach war die Frau wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil sie die ausstehende Summe von 1.578,50 Euro noch nicht entrichtet hatte, war sie von der Staatsanwaltschaft Essen mit einem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Die 40-Jährige konnte die geforderte Summe indes beibringen und so der fälligen Ersatzhaft von 60 Tagen entgehen. Vor allem konnte sie ihren bereits gebuchten Flug erreichen und ihre Reise in die türkische Metropole am Bosporus ohne größere Verzögerungen antreten.

Autor: bfl