Köln | Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat heute die Klagen zweier Nachbargemeinden und eines Anwohners gegen den Flughafen Köln/ Bonn abgelehnt. Die Klagen hatten eine Verschärfung der Nachtflugbeschränkungen gefordert.

Die Richter erklärten, dass es den Klägern an einer erforderlichen Klagebefugnis fehle. Ihre Rechte seien durch den angefochtenen Bescheid nicht verletzt, da die Lärmbelästigung nicht auf diesem beruhe. Der Streit war um die Verlängerung eines Bescheids entbrannt. Dieser Bescheid aus dem Jahr 1997 regelt für bestimmte Flugzeugtypen in der Zeit vom 22 Uhr bis 6 Uhr Flugbeschränkungen. Die Wirksamkeit des Bescheids war ursprünglich bis Ende Oktober 2015 festgelegt worden. Das Land hatte diese Nachtflug-Regelungen im Februar 2008 bis Ende Oktober 2030 verlängert. Das Gericht in Münster erklärte zudem, dass sich die Situation für die Kläger im Falle eines Erfolgs der Klage sogar noch verschlechtert hätte. In dem Fall hätte dann nämlich die Regelung vor 1997 gegolten. Zu dieser Zeit gab es noch keinerlei Beschränkungen für den Flugbetrieb in der Nacht.

Kein Anspruch auf Flug-Beschränkungen

Die auf eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs gerichteten Klagen zweier Nachbargemeinden blieben ebenfalls ohne Erfolg. Die Richter erklärten, dass Ansprüche auf Unterlassung oder Einschränkung grundsätzlich ausgeschlossen seien. Ansprüche für einen besseren Lärmschutz könnten allein in passiven Maßnahmen wie etwa der Errichtung einer baulichen Schalldämmung bestehen. Ein Anspruch auf Betriebsbeschränkungen komme erst und nur dann in Betracht, wenn passive Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichten, um Gefahren für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter zu begegnen. Vom Vorliegen dieser engen Voraussetzungen könne aber nicht ausgegangen werden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

„Das ist ein Erfolg auf der ganzen Linie. Das Gericht hat uns in unserer Rechtsauffassung bestärkt und hat bestätigt, dass die Verlängerung unserer aktuellen Nachtflugregelung bis 2030 rechtens war“, freute sich heute Michael Garvens, Vorsitzender der Geschäftsführung des Flughafens. Optimistisch zeigte er sich auch, dass dieses Urteil auch das von der Landesregierung angestrebte Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge stoppen könne. Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters erklärte zum heutigen Urteil: „Das Gericht hat bei seiner Urteilsfindung sehr genau die bisher schon vom Flughafen geleisteten passiven und baulichen Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner untersucht und hat dann zu Gunsten des Flughafens entschieden. Das heißt, der vom Flughafen eingeschlagene Weg, modernste technische Möglichkeiten aktiv und passiv anzuwenden, um die Belastung so gering wie möglich zu halten, ist richtig.“

Autor: Cornelia Schlösser