Die Polizei beschreibt den Vorfall wie folgt: Bei der Durchleuchtung seiner Reisetasche an der Handgepäckkontrolle im Terminal 1 zeichneten sich auf dem Monitor unverkennbar die Umrisse des Revolvers ab, dessen Trommel entnommen und daneben gelegt worden war. Der feststellende Luftsicherheitsassistent informierte umgehend die Bundespolizei.

Die Beamten stellten die funktionsfähigen und schussbereiten Bauteile des Perkussionsrevolvers, Kaliber 44, sofort sicher und verbrachten diese sowie ihren 65-jährigen Besitzer zur Dienststelle der Bundespolizei.

Bei einer Befragung gab der polizeilich bisher Unbekannte an, die Schusswaffe, für die er keinen Waffenschein besitzt, lediglich in der Reisetasche vergessen zu haben.
Die Ermittlungen dauern noch an, jedoch wurde der Mann aufgrund fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuß gesetzt und konnte seine Reise fortsetzen.
 

Der 65-Jährige muss sich jetzt in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

[ks;ots]