Köln | Die Bundespolizei konnte am Konrad-Adenauer-Airport am Dienstag und Mittwoch gleich vier ausstehende Haftbefehle vollstrecken. Dabei nahmen sie rund 4.000 Euro an ausstehenden Geldbeträgen ein. Alle vier Gesuchten waren nach Zahlung der ausstehenden Strafgelder wieder auf freien Fuß.

Die ersten drei zur Fahndung ausstehenden Personen gingen den Beamten am vergangenen Dienstag ins Netz. So wurde ein 54-jähriger, türkischer Staatsbürger bei seiner Einreise auf Izmir festgesetzt. Bei seiner Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Aachen gegen ihn einen Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen ausgestellt hatte. Insgesamt 400 Euro musste er zahlen, bevor er die Wache als freier Mann verlassen konnte. Wenige Stunden später erwischte es einen 24-Jährigen, der nach Cancun in Mexiko reisen wollte. Er war von der Staatsanwaltschaft in Flensburg zur Fahndung ausgeschrieben worden, da gegen ihn eine ausstehende Geldstrafe von 136 Euro oder 17 Tage Ersatzhaft ausstand. Auch er konnte den fälligen Geldbetrag begleichen und seine Reise fortsetzen.

Ebenfalls am Dienstag gelang den Beamten der größte der vier Coups. Ein 40-jähriger Deutscher war bei der Einreise aus Istanbul kontrolliert und festgehalten worden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Betrugs vor. Seine Strafe: 110 Tage Haft oder 2.594,87 Euro Geldstrafe. Da auch er den Geldbetrag entrichten konnte, entging er der fälligen Haft.

Den vierten Zugriff gelang der Bundespolizei am vergangenen Feiertag. Ebenfalls aus Istanbul kommend ging den Beamten ein 60-Jähriger ins Netz, den die Staatsanwaltschaft Paderborn per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Er war wegen Körperverletzung zu 29 Tagen Haft oder einer Geldstrafe von 945 Euro verurteilt worden. Auch er hatte offenbar genügend Finanzmittel, um der fälligen Inhaftierung zu entgehen.

Autor: bfl