Das Schulministerium hat den Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen heute mit einem Runderlass ermöglicht, bei Vorliegen eines schuleigenen Konzeptes einen Handwerksmeister auf einer Lehrerstelle einzustellen. Bereits mit dem so genannten „Sozialarbeiter-Erlass“ hatte das Ministerium im vergangenen Jahr allen Schulen die Möglichkeit eröffnet, auf einer Lehrerstelle (bei größeren Schulen auch auf zwei Lehrerstellen) sozialpädagogische Fachkräfte zu beschäftigen. Mit dem neuen Erlass können Förderschulen nun anstelle von sozialpädagogischen Fachkräften durch die Beschäftigung anderer Berufsgruppen auf die förderschwerpunktspezifischen Entwicklungsbedarfe der Schüler eingehen und damit den Kompetenzerwerb nachhaltiger steigern. Schulministerin Barbara Sommer: „Wir geben den Förderschulen mit dem neuen Erlass eine weitere Möglichkeit, maßgeschneiderte Konzepte für Schülerinnen und Schüler vor Ort anzubieten. Durch den Einsatz von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern stärken wir besonders auch den Übergang von der Schule in den Beruf.“

Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation können sich statt für einen Handwerksmeister auch für die Einstellung eines Gebärdendolmetschers entscheiden. Diese Einstellungsmöglichkeit ist auf maximal eine Stelle begrenzt. Förderschulen, die sich für die Besetzung einer Lehrerstelle mit einer Person einer anderen Berufsgruppe entscheiden, müssen sicherstellen, dass die Unterrichtsfächer und die Stundentafel nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Bildungsgang erteilt werden können und dass die Schule in der Lage ist, ihren weiteren Verpflichtungen wie zum Beispiel der Durchführung von Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nachzukommen. Anträge richten die Schulen an die jeweils zuständige Bezirksregierung.

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