Köln | Ein seit rund zwei Monaten tagender „Runder Tisch Kölner Ringe“, bestehend aus Vertretern der Stadt Köln, der Polizei, wirtschaftlicher Institutionen sowie den Gastronomiebetrieben entlang der Kölner Ringe zwischen Rudolfplatz und Kaiser-Wilhelm-Ring, präsentierte am Freitag, 4. Juli 2014, erstmals den Entwurf einer „Vereinbarung zur Beruhigung und Aufwertung der Kölner Ringe und Umgebung“. Die endgültige Fassung der Vereinbarung soll im Spätsommer 2014 von allen Beteiligten unterschrieben sein und zum 1. Januar 2015 für alle Unterzeichner bindend in Kraft treten.

Das Papier sieht vor, dass alle Unterzeichner sich verpflichten, ausschließlich geschultes Sicherheitspersonal einzusetzen, welches in regelmäßigen Abständen an Schulungen zur Deeskalation teilnehmen soll. Für das Bewachungspersonal wird laut der vorgestellten Vereinbarung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Pflicht. Auch sieht das Papier vor, eingesetzte private Sicherheitskräfte dazu zu verpflichten ein Wachbuch zu führen. Das Bewachungspersonal darf nicht „bekannten gewaltbereiten bzw. kriminellen Vereinigungen“ angehören, heißt es weiter in der Vereinbarung.

Videoüberwachung im Eingangsbereich

Die unterzeichnenden Unternehmen erklären sich außerdem bereit, im Eingangs- sowie im (Not-)Ausgangsbereich sowie im unmittelbar daran angrenzenden öffentlichen Straßenland Videoüberwachung einzuführen. Dies solle nicht nur der Sicherheit der Gäste sondern auch der Sicherheit des eingesetzten Personals dienen, so Polizeipräsident Wolfgang Albers bei der Vorstellung der Vereinbarung. Eine generelle Video-Überwachung der Ringe rechtlich nicht möglich. Für den restlichen Bereich außerhalb der Reichweite der Kameras sei die Polizei zuständig. Diese habe in den vergangen Wochen ihre Präsenz auf den Ringen verstärkt und werde dies auch in den kommenden Wochen beibehalten, so Albers.

„Rote Karte für schwarze Schafe“

Die so genannte „Rote Karte für schwarze Schafe“ ist eine Maßnahme, die es ermöglichen soll, dass ein Hausverbot, das von einer Lokalität innerhalb der OPARI-Zone ausgesprochen wird auch für die Lokalitäten aller anderen Teilnehmenden an der Vereinbarung gelten soll. Wie genau dies umgesetzt werden soll, konnten weder die Polizei noch die anderen Teilnehmer am Runden Tisch konkrete Angaben machen. Man sei noch in der Ausarbeitung, so Albers.  

An dem Runden Tisch beteiligt sind neben der Stadt Köln und der Polizei NRW auch der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, dessen Hauptverwaltung sich auf den Ringen befindet, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein sowie abwechselnd alle 26 laut Polizei „relevanten“ Gastronomen entlang der Ringe zwischen Rudolfplatz und Kaiser-Wilhelm-Ring, der so genannten OPARI-Zone ( OPARI = Ordnungspartnerschaft Ringe), hauptsächlich Bar- und Club-Betreiber. Die Moderation bei den ersten drei stattgefundenen Treffen übernahm hierbei die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln.

Abschluss bis zum Ende der Sommerferien

20 der 26 am Runden Tisch beteiligten Gewerbetreibenden hätten bereits der aktuell vorliegenden Version der Vereinbarung zugestimmt, so Ulf Reichardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln und Gastgeber bei dieser Veranstaltung, mit den verbleibenden Sechs sei man noch in der Abstimmung. Bis zum Ende der Sommerferien hofft Reichardt, dass alle 26 unterzeichnet haben werden.

Polizeipräsident Wolfgang Albers bezeichnete die Vereinbarung mit den Kölner Gastronomen als einen wichtigen „Baustein für eine Verbesserung der Situation auf den Kölner Ringen.“ Es sei gut, so Albers, dass man sich  gemeinsam des Themas annehme. Das Kölner Aktionsbündnis war eigenen Angaben zufolge nach Zuspitzung der Situation auf den Kölner Ringen im Frühjahr auf Einladung der IHK Köln als gemeinsame Initiative der Institutionen, Verbände und Unternehmen erstmals zusammengekommen. Dabei bereiteten der Polizei vor allem die rapide zunehmenden Diebstahl-Delikte Sorge.

In den Vereinbarungen wurden außerdem Themen wie der verantwortungsvolle Umgang mit dem Ausschank von alkoholischen Getränken aufgegriffen. Ein Beispiel: Um den Umstieg auf Wasser und andere Getränke ohne Alkohol zu erleichtern, werden die Gastronomen mindestens ein alkoholfreies Getränk zum selben Preis oder günstiger als das billigste alkoholische Getränk anbieten (eigentlich bereits im so genannten „Apfelsaft-Paragraph“, einer Vorschrift des deutschen  Gaststättengesetzes ( § 6 GastG) geregelt, Anm. d. Red.) Außerdem verpflichten sich die Unterzeichner, keinerlei Alkohol an „erkennbar Betrunkene“ auszuschenken.

„Fühlen uns sicher“

Neben den gastronomischen Betrieben standen besonders die Besucherinnen und Besucher der Ringe im Fokus. Dazu gehören die vielen friedlich Feiernden, aber auch Betrunkene, Randalierer und zum Teil gewaltbereite Straftäter. Deshalb sollen zukünftig „intensivere Maßnahmen gegen Störer“ ergriffen werden, so Stadtdirektor Guido Kahlen. Es liege im Interesse aller Beteiligten, so Dirk Budach, einer der Teilnehmer am Runden Tisch, etwas gegen Negativ- und Schmuddel-Image der Ringe, die ein „Aushängeschild der Stadt Köln“ seien, zu unternehmen. Man sei seitens der Gewerbetreibenden bereit, dafür viel zu leisten, auch finanziell. Der Polizei Köln dankte Budach für die gute Zusammenarbeit. „Wir fühlen uns sicher“, fügte er hinzu und gab zu bedenken, dass die Störenfriede und Betrunkenen nur etwa ein Prozent der Menschen ausmachten, die sich auf den Ringen aufhielten. Die restlichen 99 Prozent würden friedlich feiern. 

Autor: Daniel Deininger
Foto: Teilnehmer am Runden Tisch bei der Präsentation der Vereinbarung.