Das städtische Dienstgebäude Haus Neuerburg im November 2021

Köln | Die Stadt Köln macht das Betreten von städtischen Gebäuden von der 3G-Regel abhängig. Auf den Weihnachtsmärkten und Shoppingmeilen gilt Maskenpflicht.

Wer ein Dienstgebäude der Stadt Köln betritt muss die 3G-Regel erfüllen. Ausnahmen gelten für Notfälle oder für Personen, die die Stadt Köln vorgeladen hat. Diese Regel gilt bis 19. März 2022.

Auf den Weihnachtsmärkten in Köln gilt die Pflicht eine Maske zu tragen, ebenso wie auf der Hohe Straße und der Schildergasse.

Auf den Weihnachtsmärkten stellten die städtischen Ordnungsbehörden 1.145 Verstöße gegen die Maskenpflicht fest. Drei Besucher entsprachen nicht der 2G-Regel. In den Fußgängerzonen trugen 8.100 Menschen keine Masken. Bei den Kontrollen in Gaststätten stellten die Mitarbeiter*innen der Stadt 22 Verstöße fest.