Köln | Für die Gastronomie-Branche gilt rückwirkend ab 1. August ein höherer Mindestlohn. Dieser liegt nun bei neun Euro pro Stunde – und damit 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitgeteilt. Die NGG habe den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt.

„Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer in Köln darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt der Geschäftsführer der NGG Köln, Mohamed Boudih.

Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich. In Köln sind rund 36.650 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt – darunter rund 16.620 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Köln.

Autor: ib