Berlin | aktualisiert | Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und das Videoportal YouTube haben nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Das bestätigten beide Seiten am Dienstagmorgen. Deutsche Nutzer sollen davon profitieren: Durch den Vertragsschluss sollen die Sperrtafeln wegfallen, die YouTube bisher in Deutschland vor viele Videos geschaltet hatte, die von der GEMA urheberrechtlich geschütztes Material enthielten.

„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder“, sagte der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker, am Dienstag. „Der Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodell mit der Kreativität der Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden“, ergänzte Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der GEMA. YouTube nannte die Vertragsunterzeichnung „bahnbrechend“.

Auf welche Summe, die pro Videoabruf fällig wird, sich die GEMA und YouTube geeinigt haben, wurde nicht mitgeteilt.

Johnny Haeusler: GEMA ist „beinhart geblieben“

Der deutsche Musiker und Blogger Johnny Haeusler hat die Einigung von GEMA und YouTube im Urheberrechtsstreit gelobt: „Dass es so lange gedauert hat, liegt daran, dass die GEMA als Urheberrechtsvertretung beinhart geblieben ist“, sagte Haeusler der „Tagesschau“ (Online) am Dienstag. Die GEMA habe sich für die Vergütung derjenigen eingesetzt, die „Musik und/oder Texte schreiben“ und das müsse er „neidlos anerkennen“, auch wenn er der GEMA ansonsten „sehr zwiespältig“ gegenüber stehe. „Ansonsten ist die Einigung gut für die Urheber, für die Nutzer, für die Künstler und im Grunde ist es auch gut für YouTube und Google, die jetzt nicht mehr mit diesen blöden Sperrtafeln hantieren müssen.“

Haeusler wies allerdings darauf hin, dass die Einigung „keinesfalls Rechtssicherheit für das gesamte Internet“ bedeute, da der Gesetzgeber der digitalen Entwicklung „immer hinterherhinke“.

Autor: dts