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Köln | Die Stadt Köln fühlt sich durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 ungleich behandelt und klagt daher gegen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Köln .

Nach der neuen Festsetzung durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 muss die Stadt Köln bei den Schlüsselzuweisungen ein Minus von rund 32 Millionen in diesem Jahr und rund 65 Millionen Euro im kommenden Jahr nach ihren Berechnungen verkraften. Die Stadt Köln sieht hier eine Ungleichbehandlung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden durch die Steuerkraftermittlung. Die Verwaltung der Stadt schreibt: „Den kreisfreien Städten werden bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer per se höhere Steuersätze und dadurch eine höhere Steuerkraft unterstellt. Demnach erhalten diese weniger Zuweisungen aus dem Finanzausgleich des Landes. Bei gleichem Steueraufkommen und gleichen Steuersätzen erhält eine kreisfreie Stadt so weniger Zuweisungen als eine entsprechende kreisangehörige Stadt.“

Die Stadt Köln wertet die neu eingeführte Differenzierung der Steuerkraftermittlung als nicht sachgerecht und nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den übergemeindlichen Finanzausgleich vereinbar. Daher wirke die Stadt Köln an einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz des Städtetages NRW mit. Die Stadt teilt mit: „Mit der jetzt erhobenen Klage vor dem Verwaltungsgericht folgt die Stadt Köln einer Aufforderung des Städtetags NRW an die betroffenen kreisfreien Städte. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht dient dazu, den Eintritt der Bestandkraft des Festsetzungsbescheides zu verhindern und damit die Rechtsposition der Stadt bis zur abschließenden Entscheidung über die parallel initiierte Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW zu sichern.“