Essen | Pflegekassen dürfen Berichte über die Qualität von Heimen im Internet veröffentlichen und mit Schulnoten bewerten. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen am Mittwoch in Essen entschieden.

Nach Mitteilung des Gerichts hatte eine Pflegeeinrichtung aus Köln gegen die geplante Veröffentlichung geklagt. Die Internet-Darstellung gebe die tatsächliche Lebensqualität in Heimen nicht zutreffend wieder, lautete die Begründung der Einrichtung, die aktuell mit der Note 1,1 bewertet worden war. Der 10. Senat des Landessozialgerichts teilte diese Bedenken nicht. Seit einiger Zeit werden stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen im Rahmen des sogenannten „Pflege-TÜV“ bundesweit Qualitätsprüfungen unterzogen.

– Az.: L 10 P 137/11 –

Autor: dapd