Düsseldorf | RTL und ProSiebenSat.1 müssen ihre Pläne für eine gemeinsame „Mega-Mediathek“ im Internet wohl begraben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in dem geplanten werbefinanzierten Online-TV-Portal einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und bestätigte heute ein bereits im Frühjahr 2011 vom Bundeskartellamt ausgesprochenes Verbot.

Die beiden größten deutschen Privatsender wollten gemeinsam eine auch für andere Sender offene, werbefinanzierte Online-Plattform gründen. Dort sollten Fernsehzuschauer Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage lang abrufen können. Durch die Konzentration der Angebote unter einer Netzadresse erhofften sich die Sender unter anderem eine leichtere Auffindbarkeit der Medieninhalte für die Verbraucher und damit höhere Einnahmen aus der Internet-Video-Werbung.

Nach Auffassung des Gerichts würde durch die geplante „Mega-Mediathek“ jedoch das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt weiter verstärkt. Außerdem verstoße die Online-Video-Plattform gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, hieß es im Urteil.

Urteil stößt bei Sendern auf Unverständnis

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßte die Entscheidung als „wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien“. Bei den Sendern stieß das Urteil dagegen auf Unverständnis. Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 erklärte, die Entscheidung sei für das Unternehmen nicht nachvollziehbar. Das Veto des Gerichts sei „auch eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft, denn ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt aufzurollen“.

Ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland betonte, man halte die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Beide Sender wollen nun zunächst die Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Zwar ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde nicht zu. Doch können die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das Bundeskartellamt hatte bereits im März 2011 ein Veto gegen die Senderpläne ausgesprochen. Die Wettbewerbshüter befürchteten durch das Gemeinschaftsunternehmen eine Verstärkung des marktbeherrschenden Duopols im Fernseh-Werbemarkt und eine Ausweitung dieser Machtposition auf die Video-Werbung im Internet. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF planen unter dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ ebenfalls eine gemeinsame Online-Mediathek. Hier dauert die kartellrechtliche Prüfung noch an. Eine Behördensprecherin sagte am Mittwoch, Dauer und Ausgang der Prüfung seien noch offen.

Autor: Erich Reimann | dapd
Foto: RTL-Sitz in Köln-Deutz