Berlin | Die finalen gesetzlichen Kriterien zur Bewertung von Gesundheits-Apps stehen fest. Sie sind in einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt, über dessen finale Version das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet. Somit können Versicherte sich die Anwendungen bald von Krankenkassen bezahlen lassen.

„Wir werden schon bald die ersten Apps in der regulären Versorgung haben – als erstes Land weltweit“, sagte Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem „Handelsblatt“. Die aktuelle Epidemie zeige, „wie wichtig innovative Lösungen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten sind“. Das für die Prüfung der Anwendungen zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will am Freitag einen Leitfaden veröffentlichen, in dem aufgezeigt wird, wie die Prüfungen konkret aussehen sollen.

Es ist damit zu rechnen, dass Rechtsverordnung und Leitfaden spätestens kommende Woche im Bundesgesetzblatt offiziell veröffentlicht werden, bestätigte das BfArM gegenüber dem „Handelsblatt“. Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen können dann Anträge auf Erstattung einreichen, die das BfArM innerhalb von drei Monaten bearbeiten muss.

Autor: dts