Köln | Am 1. November 2012 tritt das Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung in Kraft. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig aufgefordert, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zur eigenen Organspendebereitschaft zu treffen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung umfassend zum Thema Organ- und Gewebespende aufzuklären. Dazu betont BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott: „Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organ- und Gewebespende auseinandersetzen und eine persönliche Entscheidung treffen. Umfassende und sachliche Informationen sind dafür die beste Grundlage. Die BZgA baut deshalb ihr Informationsangebot aus und erweitert die Kampagne zur Organ- und Gewebespende.“ Im Bundeshaushalt 2013 soll dafür der Mittelansatz erhöht werden.

BZgA informiert zur Einführung der Entscheidungslösung

Die BZgA begleitet die Einführung der Entscheidungslösung mit einem umfangreichen Informationsangebot. Auf ihrer Internetseite www.organspende-info.de, in Broschüren und Flyern informiert sie über die neue Gesetzeslage. Allen Bürgerinnen und Bürgern steht außerdem das kostenfreie Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 / 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Autor: dd