Köln | Ab dem 1. April erhalten der Stadt Köln zugewiesene Geflüchtete eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese verbessere die medizinische Versorgung der Menschen, indem sie Erkrankten den direkt Weg in eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung eröffnet.

Ermöglicht soll die Neuregelung durch die im August 2015 von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens und den Krankenkassen unterzeichnete Rahmenvereinbarung zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung durch die Kommunen. Mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll der Zugang zum Gesundheitssystem vereinfacht und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung erhöht werden.

Die Stadt Köln informiert wie folgt:

„Anlässlich der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Köln erklärt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens: „Dass die Stadt Köln sich für den Einsatz der Gesundheitskarte für Flüchtlinge entschieden hat,  freut mich als Gesundheitsministerin sehr. Denn es ist gut, wenn Flüchtlinge wie jeder andere Mensch in Deutschland direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen können, wenn sie akute Schmerzen haben oder krank sind. Aus rein gesundheitspolitischer und humanitärer Sicht, aber auch unter finanziellen Gesichtspunkten. Denn unnötige Wartezeiten können den Krankheitsverlauf verschlechtern und damit am Ende auch die Kosten einer Behandlung erhöhen. Durch Köln und die anderen Kommunen, die sich bereits für die eGK entschieden haben, erhält bereits jeder dritte Flüchtling in Nordrhein-Westfalen eine Gesundheitskarte.“

Bislang mussten Geflüchtete in den ersten Monaten ihres Aufenthalts zunächst einen Krankenbehandlungsschein beim Amt für Soziales und Senioren abholen. Dieser war jeweils nur für ein Quartal gültig. Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird dieses Verfahren nun erheblich vereinfacht: Unmittelbar bei ihrer ersten Vorsprache beim Amt für Soziales und Senioren werden Geflüchtete von dort aus bei der DAK-Gesundheit angemeldet, die den Menschen die Karten später auch zuschickt. Auch Kinder und Minderjährige erhalten eine eigene Gesundheitskarte.

Um die gesundheitliche Versorgung ab dem ersten Tag sicherzustellen und den zeitlichen Vorlauf zu überbrücken, den die Produktion der Gesundheitskarten beansprucht, erhalten die Empfänger zunächst einen vorläufigen Behandlungsschein der DAK-Gesundheit, mit dem sie ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen direkt in Anspruch nehmen können.

Bislang wurden bei der DAK-Gesundheit rund 7.000 Personen angemeldet, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und zum 1. April 2016 in das neue System wechseln. Ab diesem Zeitpunkt werden auch alle der Stadt Köln neu zugewiesenen Geflüchteten bei der DAK-Gesundheit angemeldet.

Neben der Behandlung von Erkrankungen werden auch Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Der medizinische Leistungsumfang orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben (§§ 4 und 6 AsylbLG), wonach ärztliche und zahnärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen zu gewähren sind. Dies umfasst auch die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Die so anfallenden Kosten werden der DAK-Gesundheit von der Stadt Köln erstattet.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker freut sich sehr über das neue Verfahren und die gelungene Kooperation mit der DAK-Gesundheit: „Mit der elektronischen Gesundheitskarte wurden die Voraussetzungen für eine professionelle, effiziente und effektive Gesundheitsversorgung geschaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, der die Integrationsbemühungen im Sinne der geflüchteten Menschen unterstützt. Mit vereinten Kräften ist es gelungen, sie ab sofort von dieser zeitgemäßen Gesundheitsversorgung profitieren zu lassen.“

Stephan Santelmann, Leiter des Amtes für Soziales und Senioren der Stadt Köln, ergänzt: „Ich danke allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, den Übergang in das moderne Kartensystem so reibungslos zu gestalten. Mit der DAK-Gesundheit weiß ich einen kompetenten und verlässlichen Partner an unserer Seite.“

Hans-Werner Veen, Landeschef der DAK-Gesundheit: „Wir als DAK-Gesundheit stellen uns der gesellschaftlichen Herausforderung, die die Bewältigung der Zuwanderung für uns bedeutet. Hier in Köln, der größten Stadt in NRW, wollen wir die auf Landesebene geschlossene Rahmenvereinbarung mit Leben füllen und den Asylbewerbern den Zugang zu unserem Gesundheitswesen öffnen.“

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte hat die DAK-Gesundheit in einem mehrsprachigen Merkblatt zusammengestellt. Es ist unter anderem auf Arabisch, Französisch und in Dari erhältlich. Als zusätzliches Angebot hat die DAK-Gesundheit eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, in der Geflüchtete sich informieren und beraten lassen können. Diese befindet sich in der Weyerstraße 79-83, 50676 Köln. Die Stelle ist geöffnet montags, dienstags, donnerstags und freitags, jeweils von 8 bis 12 Uhr.

Der DRK Kreisverband Köln ist in einer Vielzahl von Flüchtlingsunterkünften mit der Beratung und Betreuung der Flüchtlinge beauftragt. Auch dort wurden die Merkblätter der DAK-Gesundheit verteilt. Die Gewährleistung einer unbürokratischen Gesundheitsversorgung, wie sie mit der elektronischen Gesundheitskarte erreicht werden kann, stellt auch für das DRK einen wichtigen Punkt in der Betreuung geflüchteter Menschen dar.

Kreisgeschäftsführer Marc Ruda:„Die elektronische Gesundheitskarte ist ein guter und richtiger Schritt in eine echte Integration von Geflüchteten; auch um Ihnen zu zeigen, dass sie nicht nur vorübergehend in unserer Gesellschaft willkommen sind.““

Autor: ib
Foto: Foto: Stadt Köln (v.l. unten): Oberbürgermeisterin Henriette Reker, NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens(v.l. Mitte): Hans-Werner Veen, Landeschef der DAK-Gesundheit, Wilhelm Meis, Leiter des Regionalzentrums Köln der DAK-Gesundheit(v.l. oben): Marc Ruda, Kreisgeschäftsführer des DRK Kreisverbandes Köln, Stephan Santelmann, Leiter des Amtes für Soziales und Senioren der Stadt Köln