Wiesbaden | Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2023 rund 75,1 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. So hoch sind die Hebesätze in Köln, Bonn und Düsseldorf.
Dies bedeutet ein Plus von rund 4,9 Milliarden Euro beziehungsweise 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.
Damit wurde auch 2023 ein neuer Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen bereits 2021 und 2022 auf neue Höchststände seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 gestiegen.
Unter den Flächenländern verzeichneten Brandenburg mit +27,0 Prozent und Sachsen mit +21,8 Prozent die höchsten Anstiege bei den Gewerbesteuereinnahmen. Bei den Stadtstaaten hatte Bremen mit +23,3 Prozent den stärksten Zuwachs. Dagegen verbuchte Rheinland-Pfalz mit -29,1 Prozent als einziges Bundesland einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer A, die auf das Vermögen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben wird, betrugen im Jahr 2023 insgesamt 0,4 Milliarden Euro. Dies war ein Anstieg um 0,8 Prozent zum Vorjahr. Aus der Grundsteuer B, die auf Grundstücke erhoben wird, nahmen die Gemeinden im Jahr 2023 insgesamt 15,1 Milliarden Euro ein, das waren 1,3 Prozent mehr als 2022.
Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2023 Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) von rund 90,6 Milliarden Euro. Gegenüber 2022 war dies ein Anstieg um 5,1 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent.
Kölner Hebesatz
Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 407 Prozent und damit um vier Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Bei der Grundsteuer A stieg der durchschnittliche Hebesatz im Jahr 2023 gegenüber 2022 um fünf Prozentpunkte auf 355 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B erhöhte sich im selben Zeitraum um sieben Prozentpunkte auf 493 Prozent.
Der Rat der Stadt Köln legt die Hebesätze fest. Letzmalig wurde dieser im Jahr 2012 im Bereich der Grundsteuer B erhöht. Seit 2012 gelten in Köln folgende Hebesätze:
• Gewerbesteuer: 475 Prozent
• Grundsteuer A: 165 Prozent (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
• Grundsteuer B: 515 Prozent (Sonstige Immobilien.
Die Hebesätze veränderten sich erstmals nach einer langen Periode von 15 Jahren in den Jahren 1995 bis 2010 im Jahr 2011. Im Jahr 2011 stieg der Hebesatz für die Grundsteuer B von 450 auf 500 Prozent und die Gewerbesteuer von 450 auf 475 Prozent. In der Kölner Nachbarstadt Bonn ist der Gewerbesteuerhebesatz höher mit 490 Prozent. In Düsseldorf dagegen niedriger mit 440 Prozent. In Trosidorf liegt er bei 500 Prozent.
Mit Material der dts nachrichtenagentur